Zoos, Tierparks und Wildgehege in Steinheim an der Murr
Für Steinheim an der Murr fehlt zu Zoos, Tierparks und Wildgehege bisher ein Eintrag. Wer hier ansässig ist, kann seinen Betrieb kostenlos eintragen lassen.
- 0Einträge
- 12.082Einwohner
- Baden-WürttembergBundesland
- 71711Postleitzahl
Diese Seite ist der Ausgangspunkt für Zoos, Tierparks und Wildgehege in Steinheim an der Murr. Sie nennt die verzeichneten Betriebe und beschreibt, was diese Arbeit ausmacht und wo die Unterschiede zwischen Angeboten liegen.
Kleinere Städte haben bei Zoos, Tierparks und Wildgehege selten Überkapazität. Wer flexibel beim Termin ist, kommt hier meist schneller zum Ziel als über den Preis.
Steinheim an der Murr liegt im Landkreis Ludwigsburg in Baden-Württemberg. Ein Teil der Zuständigkeiten liegt bei der Gemeinde, ein anderer beim Kreis. Der Ort hat 12.082 Einwohner und die Postleitzahl 71711. Im gesamten Stadtgebiet zählt dieses Verzeichnis 170 Einträge. Mit 10 Kilometern Entfernung ist Ludwigsburg der nächste größere Ort, was die Auswahl in Steinheim an der Murr praktisch erweitert.
Wer ist gelistet?
In Steinheim an der Murr ist zu dieser Branche noch kein Betrieb verzeichnet. Es wird hier nichts erfunden und nichts geschätzt: Was fehlt, fehlt auch in der Datenquelle.
Nächstgelegene Einträge
- Großvoliere / Sardischer Garten Ludwigsburg, rund 9.5 km
- Alpakas Bietigheim-Bissingen, rund 11.8 km
- Streichelzoo Sonnenhof Remseck am Neckar, rund 12.9 km
- Streichelzoo Münster Fellbach, rund 16.8 km
- Wilhelma Stuttgart, rund 18.7 km
- Kleine Tieranlage der Aquarien und Vogelfreunde Fellbach Kernen im Remstal, rund 19.4 km
- Volieren Heilbronn, rund 19.6 km
- Kleintierzuchtverein Frankenbach Heilbronn, rund 22.8 km
Dieses Verzeichnis lebt von Ergänzungen. Wenn Sie einen Betrieb in Steinheim an der Murr kennen, der hier fehlt, tragen Sie ihn ein. Betrieb eintragen
Aus der Praxis dieser Branche
Rechtlich ist ein Zoo eine dauerhafte Einrichtung, in der lebende Tiere wild lebender Arten an mindestens sieben Tagen im Jahr zur Schau gestellt werden. Errichtung und Betrieb brauchen nach § 42 des Bundesnaturschutzgesetzes eine Genehmigung, die sich auf die Anlage, den Betreiber und die Zahl der Tiere je Art bezieht. Zirkusse, Tierhandlungen und sehr kleine Gehege fallen nicht darunter.
Füttern ist fast überall geregelt. In Streichel- und Wildgehegen gibt es Futterautomaten mit passendem Futter, mitgebrachtes Brot ist dagegen in der Regel verboten, weil es den Tieren schadet. In Zoos mit exotischen Arten ist das Füttern durch Besucher grundsätzlich untersagt. Halten Sie sich an die Schilder, auch wenn die Tiere noch so betteln.
Womit diese Betriebe beauftragt werden
Üblich sind die folgenden Arbeiten. Kleinere Betriebe konzentrieren sich oft auf einen Teil davon, was kein Nachteil sein muss.
- Führungen und Zooschule
- Spielplatz und Gastronomie
- Fütterungen und Schaufütterungen
- Streichelgehege für kleine Kinder
Worauf es bei der Auswahl ankommt
Achten Sie bei Zoos, Tierparks und Wildgehege darauf, ob Material, Anfahrt und Entsorgung im Preis enthalten sind. Genau daran unterscheiden sich Angebote, die auf den ersten Blick gleich aussehen.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Ortstermin | Bei allem, was über eine Kleinigkeit hinausgeht, vor dem Angebot sinnvoll |
| Nachträge | Vorab festlegen, ab welcher Abweichung Rücksprache gehalten wird |
| Abnahme | Gemeinsam vor Ort, Mängel im Protokoll festhalten |
| Rechnung | Pflichtangaben prüfen, per Überweisung zahlen, Beleg aufheben |
| Gewährleistung | Fristen notieren, Mängel schriftlich und mit Frist rügen |
Kosten und Angebote
Bei Zoos, Tierparks und Wildgehege entscheidet der Aufwand vor Ort, nicht die Preisliste. Ein Ortstermin vor dem Angebot spart in aller Regel mehr, als er kostet.
In der Umgebung
Wer in Steinheim an der Murr vergleicht, sollte die Nachbarorte in Landkreis Ludwigsburg einbeziehen. Ein paar Kilometer mehr Anfahrt sind oft günstiger als ein knappes Angebot vom überlasteten Betrieb um die Ecke.
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Häufige Fragen
Wann sind die Tiere am aktivsten?
Zu den Fütterungszeiten, die im Tagesplan stehen, und am frühen Vormittag. In der Mittagshitze ziehen sich viele Tiere zurück. Planen Sie den Besuch um die Fütterungen herum, dann sehen Sie deutlich mehr.
Darf ich die Tiere füttern?
Nur dort, wo es ausdrücklich erlaubt ist, meist in Streichelgehegen mit Futter aus dem Automaten. Mitgebrachtes Brot ist fast überall verboten, weil es den Tieren schadet. In Zoos mit exotischen Tieren ist Füttern grundsätzlich untersagt.
Was kostet der Eintritt in einen Zoo?
Das reicht vom kostenlosen Wildgehege bis zum zweistelligen Betrag im großen Zoo. Familienkarten, Jahreskarten und Ermäßigungen für Kinder, Schüler und Studierende sind üblich. Kleine Kinder kommen je nach Haus bis drei bis sechs Jahre kostenlos mit.
Wie erkenne ich, ob ein Angebot vollständig ist?
Ein vollständiges Angebot benennt die Leistung, die Menge oder Fläche, das Material und den Zeitraum. Fehlt eine dieser Angaben, ist der Betrag später verhandelbar, und zwar nicht zu Ihren Gunsten.
Warum stehen bei manchen Einträgen keine Öffnungszeiten?
Weil sie in der Quelle nicht hinterlegt sind. Öffnungszeiten werden hier nicht geschätzt und nicht aus üblichen Zeiten abgeleitet.
Was steht auf einer korrekten Rechnung?
Name und Anschrift beider Seiten, Steuer- oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Rechnungsdatum und Nummer, Leistungsbeschreibung, Zeitpunkt der Leistung sowie Nettobetrag, Steuersatz und Steuerbetrag. Für den Steuerbonus müssen Lohn- und Materialkosten getrennt ausgewiesen sein.
Zum Nachschlagen
Alle Angaben ohne Gewähr, Stand 09/2026. wo-wer-was.de ist unabhängig und mit keinem der gelisteten Betriebe verbunden.
