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Campingplätze und Wohnmobilstellplätze in Stutensee

Kurz gesagt

1 Betriebe aus dem Bereich Campingplätze und Wohnmobilstellplätze sind für Stutensee gelistet. Die Angaben stammen aus offenen Datenquellen und aus geprüften Einreichungen.

Diese Übersicht für Stutensee richtet sich an alle, die Stellplatz für Zelt, Wohnwagen oder Wohnmobil planen und dafür einen Betrieb vor Ort brauchen. Sie nennt die gelisteten Anbieter und die wichtigsten Entscheidungspunkte.

Mittelstädte wie Stutensee liegen bei Campingplätze und Wohnmobilstellplätze oft im Schatten der nächsten Großstadt. Betriebe von dort fahren her, rechnen die Anfahrt aber mit ein.

Stutensee ist Teil des Landkreis Karlsruhe in Baden-Württemberg, und dieser Zuschnitt bestimmt auch, wo Betriebe aus der Umgebung ihren Einzugsbereich sehen. Der Ort hat 25.311 Einwohner und die Postleitzahl 76297. Auf die Einwohnerzahl gerechnet sind das rund 0,4 Einträge je 10.000 Einwohner, also eher dünn besetzt. Insgesamt führt das Verzeichnis 259 Einträge für Stutensee über alle Branchen hinweg. Karlsruhe liegt etwa 7.3 Kilometer entfernt und gehört für viele Betriebe zum selben Einzugsgebiet wie Stutensee.

Wer ist gelistet?

Ihr Betrieb gehört in diese Liste? Der Grundeintrag kostet nichts. Optional lässt sich ein Eintrag hervorheben und um ein Bild ergänzen. Betrieb eintragen

Das Besondere an dieser Branche

Viele Plätze öffnen nur in der Saison und schließen im Winter die Sanitärgebäude, andere halten einen Teilbetrieb aufrecht. Daneben steht das Geschäft mit Dauer- und Saisonstellplätzen, die für ein Jahr oder eine Saison gemietet werden, mit eigener Vereinbarung, Nebenkostenabrechnung für Strom und Wasser und Regeln für Aufbauten. Wer dauerhaft bleibt, sollte die Kündigungsfrist kennen.

Ein Wohnmobilstellplatz ist kein kleiner Campingplatz. Er bietet Standfläche, Ver- und Entsorgung und Strom, häufig über einen Automaten und ohne Rezeption, dafür meist keine Sanitärgebäude und keinen Aufenthalt neben dem Fahrzeug. Vorzelt, Stühle und Markise sind dort oft untersagt, und die Standzeit ist nach der Satzung der Gemeinde begrenzt.

Das gehört zum Leistungsbild

Typischerweise wird Folgendes angeboten. Wer mehrere dieser Punkte zugleich braucht, sollte das gleich in der Anfrage nennen.

  • Dauerstellplätze für die Saison
  • Ver- und Entsorgung für Wohnmobile
  • Sanitärgebäude mit Duschen
  • Mietunterkünfte wie Hütten oder Mobilheime

Was vor der Vergabe geklärt sein sollte

Bei Campingplätze und Wohnmobilstellplätze lohnt die Frage nach dem konkreten Ausführungszeitraum statt nach dem frühestmöglichen Beginn. Der frühe Start nützt nichts, wenn danach drei Wochen nichts passiert.

Was wann zu klären ist
SchrittWorauf es ankommt
ErreichbarkeitFeste Ansprechperson und eine Nummer klären, unter der jemand rangeht
ZwischenstandBei mehrtägigen Arbeiten einmal gemeinsam draufschauen
AngebotPositionen einzeln, Material und Anfahrt getrennt ausgewiesen
RechnungPflichtangaben prüfen, per Überweisung zahlen, Beleg aufheben
OrtsterminBei allem, was über eine Kleinigkeit hinausgeht, vor dem Angebot sinnvoll

Was das kostet

Bei Campingplätze und Wohnmobilstellplätze entscheidet der Aufwand vor Ort, nicht die Preisliste. Ein Ortstermin vor dem Angebot spart in aller Regel mehr, als er kostet.

Betriebe in der Nähe

Stutensee gehört zu Landkreis Karlsruhe. Wer dort keinen passenden Betrieb findet, sollte den Radius auf die angrenzenden Gemeinden erweitern.

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Was oft gefragt wird

Wie wird der Strom abgerechnet?

Entweder über eine Tagespauschale oder über den Zähler an der Säule, dann wird der Verbrauch bei der Abreise abgelesen und berechnet. Notieren Sie den Zählerstand bei der Ankunft selbst. Achten Sie außerdem auf die Absicherung der Säule, Klimaanlage und Heizlüfter zusammen lösen dort regelmäßig den Automaten aus.

Was unterscheidet einen Saisonplatz von einer normalen Buchung?

Ein Saison- oder Dauerstellplatz wird für einen längeren Zeitraum fest gemietet, mit eigener Vereinbarung, Kündigungsfrist und einer Abrechnung der Nebenkosten für Strom und Wasser. Dafür bleibt der Wagen stehen. Geregelt ist außerdem, welche Aufbauten erlaubt sind und ob der Platz an Dritte überlassen werden darf.

Kann ich hier Bewertungen abgeben?

Dieses Verzeichnis führt keine Bewertungen. Wer sich ein Bild machen will, sollte Bewertungen auf den einschlägigen Portalen im Zusammenhang lesen und nicht nur den Durchschnitt ansehen.

Wie kommt ein Betrieb in diese Liste?

Über das Eintragsformular oder über OpenStreetMap. Der Eintrag ist kostenlos, jede Einreichung wird vor der Veröffentlichung gesichtet.

Wie lange gilt die Gewährleistung?

Bei Arbeiten an Bauwerken verjähren Mängelansprüche nach BGB in fünf Jahren, bei Verträgen nach VOB/B in vier. Für kleinere Leistungen und bewegliche Sachen gelten kürzere Fristen.

Zum Nachschlagen

Alle Angaben ohne Gewähr, Stand 09/2026. wo-wer-was.de ist unabhängig und mit keinem der gelisteten Betriebe verbunden.