Zoos, Tierparks und Wildgehege in Tauberbischofsheim
Für Tauberbischofsheim fehlt zu Zoos, Tierparks und Wildgehege bisher ein Eintrag. Wer hier ansässig ist, kann seinen Betrieb kostenlos eintragen lassen.
- 0Einträge
- 13.621Einwohner
- Baden-WürttembergBundesland
- 97941Postleitzahl
Wer in Tauberbischofsheim einen Betrieb aus dem Bereich Zoos, Tierparks und Wildgehege sucht, hat meist eine konkrete Aufgabe vor sich: Ausflug, Eintritt, Fütterung, Jahreskarte. Diese Seite sammelt, was am Ort verfügbar ist, und ordnet ein, worauf es bei der Auswahl ankommt.
Kleinere Städte haben bei Zoos, Tierparks und Wildgehege selten Überkapazität. Wer flexibel beim Termin ist, kommt hier meist schneller zum Ziel als über den Preis.
Tauberbischofsheim ist Teil des Landkreis Main-Tauber-Kreis in Baden-Württemberg, und dieser Zuschnitt bestimmt auch, wo Betriebe aus der Umgebung ihren Einzugsbereich sehen. Der Ort hat 13.621 Einwohner und die Postleitzahl 97941. Über alle Branchen zusammen sind für Tauberbischofsheim 178 Einträge erfasst. Mit 26.7 Kilometern Entfernung ist Würzburg der nächste größere Ort, was die Auswahl in Tauberbischofsheim praktisch erweitert.
Verzeichnete Betriebe
In Tauberbischofsheim ist zu dieser Branche noch kein Betrieb verzeichnet. Es wird hier nichts erfunden und nichts geschätzt: Was fehlt, fehlt auch in der Datenquelle.
Nächstgelegene Einträge
- Wildpark Bad Mergentheim Bad Mergentheim, rund 19.2 km
- Wildgehege Hasenwald Buchen (Odenwald), rund 24.9 km
- Rauch Zoo Freudenberg (Main-Tauber-Kreis), rund 27.9 km
- Tierpark Sommerhausen Ochsenfurt, rund 28 km
- Vogelhaus Öhringen, rund 48.4 km
- Streichelzoo Öhringen, rund 48.5 km
- Haibacher Wildpark Goldbach, rund 50.8 km
- Deutsche Greifenwarte Bad Rappenau, rund 53 km
Diese Liste ist nicht vollständig und behauptet das auch nicht. Wer in Tauberbischofsheim im Bereich Zoos, Tierparks und Wildgehege arbeitet, kann sie in wenigen Minuten ergänzen. Betrieb eintragen
Worum es dabei geht
Rechtlich ist ein Zoo eine dauerhafte Einrichtung, in der lebende Tiere wild lebender Arten an mindestens sieben Tagen im Jahr zur Schau gestellt werden. Errichtung und Betrieb brauchen nach § 42 des Bundesnaturschutzgesetzes eine Genehmigung, die sich auf die Anlage, den Betreiber und die Zahl der Tiere je Art bezieht. Zirkusse, Tierhandlungen und sehr kleine Gehege fallen nicht darunter.
Zoo, Tierpark, Wildpark und Wildgehege sind keine geschützten Begriffe, unterscheiden sich in der Praxis aber deutlich. Große Zoos halten Tiere aus aller Welt und betreiben Zuchtprogramme, Wildparks zeigen überwiegend heimische Arten in großen Gehegen, und Wildgehege am Ortsrand sind oft klein, kostenlos und von einem Verein betreut. Für den Ausflug heißt das: Dauer, Preis und Erlebnis liegen weit auseinander.
Das gehört zum Leistungsbild
Das ist das gängige Leistungsspektrum. Fragen Sie bei ungewöhnlichen Aufgaben direkt nach, statt sie beim ersten Termin vorauszusetzen.
- Jahreskarten und Patenschaften
- Führungen und Zooschule
- Spielplatz und Gastronomie
- Streichelgehege für kleine Kinder
Was vor der Vergabe geklärt sein sollte
Wer bei Zoos, Tierparks und Wildgehege ein Angebot bekommt, sollte auf die Positionen schauen, die pauschal ausgewiesen sind. Pauschalen sind nicht schlechter, aber sie verbergen, wie gerechnet wurde.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Angebot | Positionen einzeln, Material und Anfahrt getrennt ausgewiesen |
| Abnahme | Gemeinsam vor Ort, Mängel im Protokoll festhalten |
| Zahlungsweise | Überweisung statt bar, sonst entfällt der Steuerbonus |
| Nachträge | Vorab festlegen, ab welcher Abweichung Rücksprache gehalten wird |
| Rechnung | Pflichtangaben prüfen, per Überweisung zahlen, Beleg aufheben |
Was das kostet
Bei Zoos, Tierparks und Wildgehege entscheidet der Aufwand vor Ort, nicht die Preisliste. Ein Ortstermin vor dem Angebot spart in aller Regel mehr, als er kostet.
Betriebe in der Nähe
Die Grenze von Landkreis Main-Tauber-Kreis ist für Betriebe keine Grenze. Wer in Tauberbischofsheim sucht und nichts findet, sollte den Radius erweitern, bevor er die Suche aufgibt.
Weitere Einträge am Ort
Die wiederkehrenden Fragen
Was kostet der Eintritt in einen Zoo?
Das reicht vom kostenlosen Wildgehege bis zum zweistelligen Betrag im großen Zoo. Familienkarten, Jahreskarten und Ermäßigungen für Kinder, Schüler und Studierende sind üblich. Kleine Kinder kommen je nach Haus bis drei bis sechs Jahre kostenlos mit.
Ist der Rundweg für Kinderwagen und Rollstuhl geeignet?
In neueren Anlagen meist ja, in gewachsenen Parks mit Hanglage nur teilweise. Viele Häuser verleihen Bollerwagen und haben einen barrierefreien Rundweg ausgeschildert. Fragen Sie im Zweifel vorher nach.
Darf ich die Tiere füttern?
Nur dort, wo es ausdrücklich erlaubt ist, meist in Streichelgehegen mit Futter aus dem Automaten. Mitgebrachtes Brot ist fast überall verboten, weil es den Tieren schadet. In Zoos mit exotischen Tieren ist Füttern grundsätzlich untersagt.
Wie viele Angebote sollte ich einholen?
Zwei bis drei reichen, wenn alle dieselbe Leistungsbeschreibung bekommen haben. Mehr Angebote erhöhen vor allem den Aufwand und verzögern den Start.
Was gehört in eine gute Anfrage?
Ort und Objekt, die Aufgabe in ein bis zwei Sätzen, der gewünschte Zeitrahmen und wie Sie erreichbar sind. Fotos helfen fast immer und ersparen eine Rückfragerunde.
Wie melde ich einen Mangel richtig?
Schriftlich, mit Beschreibung des Mangels und einer angemessenen Frist zur Nachbesserung. Wichtig ist die Reihenfolge: Erst Nachbesserung verlangen, dann erst über Minderung oder Ersatzvornahme nachdenken.
Zum Weiterlesen
Redaktioneller Hinweis: Diese Seite gibt den Datenstand 09/2026 wieder. wo-wer-was.de gehört zu keinem der gelisteten Betriebe und vermittelt keine Aufträge.
