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Zoos, Tierparks und Wildgehege in Tübingen

Kurz gesagt

In Tübingen sind derzeit 1 Betriebe im Bereich Zoos, Tierparks und Wildgehege verzeichnet. Die Liste unten zeigt Name, Adresse und, soweit hinterlegt, Kontakt und Öffnungszeiten.

Ob es um Ausflug, Eintritt, Fütterung, Jahreskarte geht oder um eine kleinere Arbeit zwischendurch: Diese Übersicht für Tübingen zeigt die verzeichneten Betriebe und erklärt, wie ein Vergleich sinnvoll aufgebaut wird.

Tübingen hat einen Kern eigener Betriebe, ergänzt durch Anbieter aus dem Umland. Für Zoos, Tierparks und Wildgehege lohnt der Blick auf die Nachbarorte.

Tübingen liegt im Landkreis Tübingen in Baden-Württemberg. Ein Teil der Zuständigkeiten liegt bei der Gemeinde, ein anderer beim Kreis. 93.615 Menschen leben hier, verteilt auf 4 Postleitzahlen von 72070 bis 72076. Das ergibt etwa 0,1 Einträge je 10.000 Einwohner. Für Zoos, Tierparks und Wildgehege ist das eher dünn. Im gesamten Stadtgebiet zählt dieses Verzeichnis 1266 Einträge. Reutlingen liegt etwa 12 Kilometer entfernt und gehört für viele Betriebe zum selben Einzugsgebiet wie Tübingen.

Diese Betriebe sind erfasst

Ein Eintrag hier kostet nichts und verpflichtet zu nichts. Geprüft wird nur, ob die Angaben plausibel sind, danach geht der Eintrag online. Betrieb eintragen

Das Besondere an dieser Branche

Zoo, Tierpark, Wildpark und Wildgehege sind keine geschützten Begriffe, unterscheiden sich in der Praxis aber deutlich. Große Zoos halten Tiere aus aller Welt und betreiben Zuchtprogramme, Wildparks zeigen überwiegend heimische Arten in großen Gehegen, und Wildgehege am Ortsrand sind oft klein, kostenlos und von einem Verein betreut. Für den Ausflug heißt das: Dauer, Preis und Erlebnis liegen weit auseinander.

Rechtlich ist ein Zoo eine dauerhafte Einrichtung, in der lebende Tiere wild lebender Arten an mindestens sieben Tagen im Jahr zur Schau gestellt werden. Errichtung und Betrieb brauchen nach § 42 des Bundesnaturschutzgesetzes eine Genehmigung, die sich auf die Anlage, den Betreiber und die Zahl der Tiere je Art bezieht. Zirkusse, Tierhandlungen und sehr kleine Gehege fallen nicht darunter.

Leistungen im Überblick

Die folgende Aufstellung beschreibt die Branche, nicht einen einzelnen Betrieb. Sie hilft vor allem dabei, die eigene Anfrage präziser zu formulieren.

  • Jahreskarten und Patenschaften
  • Rundgang durch die Tieranlagen
  • Fütterungen und Schaufütterungen
  • Streichelgehege für kleine Kinder

Was vor der Vergabe geklärt sein sollte

Achten Sie bei Zoos, Tierparks und Wildgehege darauf, wie genau die Aufgabe im Angebot beschrieben ist. Eine Zeile mit einer Pauschale ist bequem zu lesen und im Streitfall wertlos.

Reihenfolge, die sich bewährt hat
SchrittWorauf es ankommt
VorauswahlZwei bis drei Betriebe, gern einer aus dem Nachbarort
RechnungPflichtangaben prüfen, per Überweisung zahlen, Beleg aufheben
AngebotPositionen einzeln, Material und Anfahrt getrennt ausgewiesen
MaterialKlären, wer besorgt und wer für die Eignung haftet
AuftragSchriftlich, mit Leistungsumfang und Ausführungszeitraum

Wie abgerechnet wird

In Tübingen wie überall gilt bei Zoos, Tierparks und Wildgehege: Die Rechnung braucht getrennt ausgewiesene Lohn- und Materialkosten, sonst geht der Steuerbonus für Arbeiten im eigenen Haushalt verloren.

Nachbarorte

Zuständigkeiten und Gebührenordnungen unterscheiden sich in Baden-Württemberg teils von Nachbarbundesländern. Für Tübingen gilt das Landesrecht von Baden-Württemberg.

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Nachgefragt

Was kostet der Eintritt in einen Zoo?

Das reicht vom kostenlosen Wildgehege bis zum zweistelligen Betrag im großen Zoo. Familienkarten, Jahreskarten und Ermäßigungen für Kinder, Schüler und Studierende sind üblich. Kleine Kinder kommen je nach Haus bis drei bis sechs Jahre kostenlos mit.

Ist der Rundweg für Kinderwagen und Rollstuhl geeignet?

In neueren Anlagen meist ja, in gewachsenen Parks mit Hanglage nur teilweise. Viele Häuser verleihen Bollerwagen und haben einen barrierefreien Rundweg ausgeschildert. Fragen Sie im Zweifel vorher nach.

Kann ich mehrere Betriebe gleichzeitig anfragen?

Ja, und Sie sollten es tun. Üblich und fair ist, das offen zu sagen und den nicht beauftragten Betrieben kurz abzusagen. Wer vergleicht, ohne es zu erwähnen, bekommt beim nächsten Mal seltener ein Angebot.

Wie kommt ein Betrieb in diese Liste?

Über das Eintragsformular oder über OpenStreetMap. Der Eintrag ist kostenlos, jede Einreichung wird vor der Veröffentlichung gesichtet.

Woran erkenne ich einen unseriösen Anbieter?

An fehlender Anschrift, Druck zur sofortigen Unterschrift, Weigerung, schriftlich zu kalkulieren, und an Werbung, die eine Nähe vortäuscht, die es nicht gibt. Seriöse Betriebe haben kein Problem mit Bedenkzeit.

Hintergrund und Begriffe

Die Einträge wurden aus offenen Daten und geprüften Einreichungen zusammengestellt (Stand 09/2026). Sie ersetzen keine verbindliche Auskunft des Betriebs.