Campingplätze und Wohnmobilstellplätze in Viernheim
1 Einträge zu Campingplätze und Wohnmobilstellplätze sind für Viernheim hinterlegt. Wo Telefon, Website oder Öffnungszeiten fehlen, fehlen sie auch in der Datenquelle.
- 1Eintrag
- 34.348Einwohner
- HessenBundesland
- 68519Postleitzahl
Zwischen der ersten Anfrage und dem fertigen Auftrag liegen bei Campingplätze und Wohnmobilstellplätze meist mehrere Entscheidungen. Diese Seite für Viernheim nimmt sie der Reihe nach durch und listet die Betriebe, die hier verzeichnet sind.
Der Auftragsbestand bei Campingplätze und Wohnmobilstellplätze schwankt in Viernheim stärker als in Ballungsräumen. Außerhalb der Saison sind Termine hier deutlich leichter zu bekommen.
Viernheim liegt im Landkreis Bergstraße in Hessen. Ein Teil der Zuständigkeiten liegt bei der Gemeinde, ein anderer beim Kreis. Der Ort hat 34.348 Einwohner und die Postleitzahl 68519. Auf die Einwohnerzahl gerechnet sind das rund 0,3 Einträge je 10.000 Einwohner, also eher dünn besetzt. Im gesamten Stadtgebiet zählt dieses Verzeichnis 557 Einträge. Mit 9.7 Kilometern Entfernung ist Mannheim der nächste größere Ort, was die Auswahl in Viernheim praktisch erweitert.
Wer ist gelistet?
Ihr Betrieb gehört in diese Liste? Der Grundeintrag kostet nichts. Optional lässt sich ein Eintrag hervorheben und um ein Bild ergänzen. Betrieb eintragen
Was Sie wissen sollten
Der Zuschnitt des Platzes entscheidet über den Aufenthalt. Maßgeblich sind Länge und Breite der Parzelle, die zulässige Gespannlänge, ob ein Vorzelt aufgebaut werden darf und wie eng die Zufahrt zum Rangieren ist. Wiesenplätze ohne feste Parzellierung sind nach Regen die Schwachstelle, dann bleibt schweres Gerät ohne Auffahrhilfe stecken.
Ver- und Entsorgung ist der praktische Kern: Frischwasser zapfen, Grauwasser in den Bodeneinlauf ablassen und die Kassettentoilette an der dafür vorgesehenen Station entleeren. Dafür gibt es feste Punkte auf dem Gelände, das Ablassen daneben ist verboten. Prüfen Sie vorab, ob die Station im Preis enthalten ist und ob sie im Winter in Betrieb bleibt.
Was üblicherweise angeboten wird
Typischerweise wird Folgendes angeboten. Wer mehrere dieser Punkte zugleich braucht, sollte das gleich in der Anfrage nennen.
- Stromanschluss und Wasser am Platz
- Sanitärgebäude mit Duschen
- Mietunterkünfte wie Hütten oder Mobilheime
- Dauerstellplätze für die Saison
Vor der Beauftragung klären
Bei Campingplätze und Wohnmobilstellplätze ist die Zahl der beteiligten Gewerke entscheidend. Wer selbst koordiniert, spart die Aufschläge, trägt dafür aber das Terminrisiko zwischen den Beteiligten.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Ortstermin | Bei allem, was über eine Kleinigkeit hinausgeht, vor dem Angebot sinnvoll |
| Material | Klären, wer besorgt und wer für die Eignung haftet |
| Vorauswahl | Zwei bis drei Betriebe, gern einer aus dem Nachbarort |
| Rechnung | Pflichtangaben prüfen, per Überweisung zahlen, Beleg aufheben |
| Unterlagen danach | Rechnung, Protokolle und Garantiekarten zusammen ablegen |
Kosten und Angebote
Angebote für Campingplätze und Wohnmobilstellplätze unterscheiden sich oft weniger im Preis als in dem, was nicht drinsteht. Prüfen Sie zuerst, welche Vorarbeiten jeweils enthalten sind.
Im Umkreis
Zuständigkeiten und Gebührenordnungen unterscheiden sich in Hessen teils von Nachbarbundesländern. Für Viernheim gilt das Landesrecht von Hessen.
Weitere Einträge am Ort
Fragen und Antworten
Wie wird der Strom abgerechnet?
Entweder über eine Tagespauschale oder über den Zähler an der Säule, dann wird der Verbrauch bei der Abreise abgelesen und berechnet. Notieren Sie den Zählerstand bei der Ankunft selbst. Achten Sie außerdem auf die Absicherung der Säule, Klimaanlage und Heizlüfter zusammen lösen dort regelmäßig den Automaten aus.
Was unterscheidet einen Saisonplatz von einer normalen Buchung?
Ein Saison- oder Dauerstellplatz wird für einen längeren Zeitraum fest gemietet, mit eigener Vereinbarung, Kündigungsfrist und einer Abrechnung der Nebenkosten für Strom und Wasser. Dafür bleibt der Wagen stehen. Geregelt ist außerdem, welche Aufbauten erlaubt sind und ob der Platz an Dritte überlassen werden darf.
Wie erkenne ich, ob ein Angebot vollständig ist?
Ein vollständiges Angebot benennt die Leistung, die Menge oder Fläche, das Material und den Zeitraum. Fehlt eine dieser Angaben, ist der Betrag später verhandelbar, und zwar nicht zu Ihren Gunsten.
Bekomme ich etwas von der Steuer zurück?
Für Arbeiten im eigenen Haushalt sind 20 Prozent der Lohnkosten absetzbar, bei Handwerkerleistungen bis 1.200 Euro im Jahr. Voraussetzung sind eine Rechnung und die Zahlung per Überweisung, Barzahlung wird nicht anerkannt.
Woran erkenne ich einen unseriösen Anbieter?
An fehlender Anschrift, Druck zur sofortigen Unterschrift, Weigerung, schriftlich zu kalkulieren, und an Werbung, die eine Nähe vortäuscht, die es nicht gibt. Seriöse Betriebe haben kein Problem mit Bedenkzeit.
Hintergrund und Begriffe
Alle Angaben ohne Gewähr, Stand 09/2026. wo-wer-was.de ist unabhängig und mit keinem der gelisteten Betriebe verbunden.