Zoos, Tierparks und Wildgehege in Weil der Stadt
Für Weil der Stadt fehlt zu Zoos, Tierparks und Wildgehege bisher ein Eintrag. Wer hier ansässig ist, kann seinen Betrieb kostenlos eintragen lassen.
- 0Einträge
- 19.340Einwohner
- Baden-WürttembergBundesland
- 71263Postleitzahl
Wer in Weil der Stadt einen Betrieb aus dem Bereich Zoos, Tierparks und Wildgehege sucht, hat meist eine konkrete Aufgabe vor sich: Ausflug, Eintritt, Fütterung, Jahreskarte. Diese Seite sammelt, was am Ort verfügbar ist, und ordnet ein, worauf es bei der Auswahl ankommt.
Weil der Stadt versorgt sich bei Zoos, Tierparks und Wildgehege typischerweise aus einem Radius von einigen Kilometern. Anfahrtskosten sind hier ein realer Posten.
Weil der Stadt ist Teil des Landkreis Böblingen in Baden-Württemberg, und dieser Zuschnitt bestimmt auch, wo Betriebe aus der Umgebung ihren Einzugsbereich sehen. Bei 19.340 Einwohnern umfasst das Stadtgebiet die Postleitzahl 71263. Im gesamten Stadtgebiet zählt dieses Verzeichnis 258 Einträge. Mit 10.1 Kilometern Entfernung ist Sindelfingen der nächste größere Ort, was die Auswahl in Weil der Stadt praktisch erweitert.
Wer ist gelistet?
In Weil der Stadt ist zu dieser Branche noch kein Betrieb verzeichnet. Es wird hier nichts erfunden und nichts geschätzt: Was fehlt, fehlt auch in der Datenquelle.
Nächstgelegene Einträge
- Hirsauer Wildgehege Calw, rund 10 km
- Wildpark Pforzheim Pforzheim, rund 17.5 km
- Wildgehege Büchenbronn Birkenfeld, rund 18.5 km
- Garuda Weil im Schönbuch, rund 19.2 km
- Kamelhof Weil im Schönbuch Weil im Schönbuch, rund 20.5 km
- Fasanerie Leinfelden-Echterdingen, rund 20.6 km
- Wildgehege Entringen im Schönbuch Ammerbuch, rund 22.7 km
- Wilhelma Stuttgart, rund 24 km
Betriebe aus Weil der Stadt können sich selbst eintragen. Gebraucht werden Name, Adresse und eine Kontaktmöglichkeit, alles Weitere ist freiwillig. Betrieb eintragen
Was Sie wissen sollten
Rechtlich ist ein Zoo eine dauerhafte Einrichtung, in der lebende Tiere wild lebender Arten an mindestens sieben Tagen im Jahr zur Schau gestellt werden. Errichtung und Betrieb brauchen nach § 42 des Bundesnaturschutzgesetzes eine Genehmigung, die sich auf die Anlage, den Betreiber und die Zahl der Tiere je Art bezieht. Zirkusse, Tierhandlungen und sehr kleine Gehege fallen nicht darunter.
Füttern ist fast überall geregelt. In Streichel- und Wildgehegen gibt es Futterautomaten mit passendem Futter, mitgebrachtes Brot ist dagegen in der Regel verboten, weil es den Tieren schadet. In Zoos mit exotischen Arten ist das Füttern durch Besucher grundsätzlich untersagt. Halten Sie sich an die Schilder, auch wenn die Tiere noch so betteln.
Das gehört zum Leistungsbild
Die folgende Aufstellung beschreibt die Branche, nicht einen einzelnen Betrieb. Sie hilft vor allem dabei, die eigene Anfrage präziser zu formulieren.
- Fütterungen und Schaufütterungen
- Rundgang durch die Tieranlagen
- Spielplatz und Gastronomie
- Streichelgehege für kleine Kinder
Worauf es bei der Auswahl ankommt
Bei Zoos, Tierparks und Wildgehege lohnt die Frage nach Referenzen aus dem gleichen Umfeld. Wer vergleichbare Objekte kennt, kalkuliert realistischer.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Nachträge | Vorab festlegen, ab welcher Abweichung Rücksprache gehalten wird |
| Auftrag | Schriftlich, mit Leistungsumfang und Ausführungszeitraum |
| Unterlagen danach | Rechnung, Protokolle und Garantiekarten zusammen ablegen |
| Vorauswahl | Zwei bis drei Betriebe, gern einer aus dem Nachbarort |
| Entsorgung | Abtransport und Entsorgungsnachweis gehören ins Angebot |
Was das kostet
In Weil der Stadt wie überall gilt bei Zoos, Tierparks und Wildgehege: Die Rechnung braucht getrennt ausgewiesene Lohn- und Materialkosten, sonst geht der Steuerbonus für Arbeiten im eigenen Haushalt verloren.
Auch im Umland
Weil der Stadt gehört zu Landkreis Böblingen. Wer dort keinen passenden Betrieb findet, sollte den Radius auf die angrenzenden Gemeinden erweitern.
Andere Leistungen in dieser Stadt
Was oft gefragt wird
Was kostet der Eintritt in einen Zoo?
Das reicht vom kostenlosen Wildgehege bis zum zweistelligen Betrag im großen Zoo. Familienkarten, Jahreskarten und Ermäßigungen für Kinder, Schüler und Studierende sind üblich. Kleine Kinder kommen je nach Haus bis drei bis sechs Jahre kostenlos mit.
Darf mein Hund mit in den Zoo?
In viele Wild- und Tierparks ja, an der Leine und außerhalb bestimmter Bereiche. In Zoos mit exotischen Tieren meist nicht, weil die Tiere darauf reagieren. Prüfen Sie die Hausordnung vor der Fahrt.
Kann ich mehrere Betriebe gleichzeitig anfragen?
Ja, und Sie sollten es tun. Üblich und fair ist, das offen zu sagen und den nicht beauftragten Betrieben kurz abzusagen. Wer vergleicht, ohne es zu erwähnen, bekommt beim nächsten Mal seltener ein Angebot.
Sollte ich Material selbst besorgen?
Möglich ist es, aber es verschiebt die Verantwortung: Für die Eignung des beigestellten Materials haften Sie, und bei einem Mangel wird die Abgrenzung schwierig. Klären Sie das vorher ausdrücklich.
Kostet die Vermittlung über dieses Portal etwas?
Hier wird nichts vermittelt. Dieses Verzeichnis listet nur, wer wo eingetragen ist, nimmt keine Provision und verkauft keine Anfragen weiter.
Zum Weiterlesen
Redaktioneller Hinweis: Diese Seite gibt den Datenstand 09/2026 wieder. wo-wer-was.de gehört zu keinem der gelisteten Betriebe und vermittelt keine Aufträge.
