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Bekleidungsgeschäfte in Winnenden

Kurz gesagt

Aktuell stehen für Winnenden 19 Einträge zum Stichwort Bekleidungsgeschäfte im Verzeichnis. Sortiert wird nach Vollständigkeit der Angaben, nicht nach Bezahlung.

Diese Übersicht für Winnenden richtet sich an alle, die Mode, Größen, Änderungsschneiderei planen und dafür einen Betrieb vor Ort brauchen. Sie nennt die gelisteten Anbieter und die wichtigsten Entscheidungspunkte.

In Städten dieser Größe zählt Weiterempfehlung im Bereich Bekleidungsgeschäfte mehr als Werbung. Ein Betrieb, der hier seit Jahren arbeitet, ist meist bekannt.

Winnenden ist Teil des Landkreis Rems-Murr-Kreis in Baden-Württemberg, und dieser Zuschnitt bestimmt auch, wo Betriebe aus der Umgebung ihren Einzugsbereich sehen. Der Ort hat 29.436 Einwohner. Das ergibt etwa 6,5 Einträge je 10.000 Einwohner. Für Bekleidungsgeschäfte ist das überdurchschnittlich dicht. Im gesamten Stadtgebiet zählt dieses Verzeichnis 325 Einträge. Der nächste größere Ort im Verzeichnis ist Waiblingen, rund 7.6 Kilometer entfernt. Betriebe von dort fahren Winnenden in der Regel mit an.

Betriebe im Verzeichnis

Betriebe aus Winnenden können sich selbst eintragen. Gebraucht werden Name, Adresse und eine Kontaktmöglichkeit, alles Weitere ist freiwillig. Betrieb eintragen

Was Sie wissen sollten

Der Handel arbeitet der Jahreszeit voraus: Frühjahrsware hängt im Winter im Laden, Wintermäntel ab dem Spätsommer, die Auswahl in der passenden Größe ist deshalb früh am besten und später reduziert. Reduzierte Ware bleibt vollständig gewährleistungspflichtig, ein Ausschluss der Rechte wegen Rabatt ist unwirksam. Im Laden gekauft gibt es kein gesetzliches Rückgaberecht, online dagegen vierzehn Tage Widerruf.

Materialangabe und Pflegeetikett sind der beste Anhaltspunkt für Haltbarkeit: Die Faserzusammensetzung muss angegeben sein, das Pflegesymbol ist freiwillig, aber verbreitet. Typische Reklamationsgründe sind Farbabgabe, Einlaufen über das übliche Maß hinaus, offene Nähte und klemmende Reißverschlüsse. Bestickte oder auf Maß geänderte Teile gelten als Anfertigung und werden nicht zurückgenommen.

Was üblicherweise angeboten wird

Typischerweise wird Folgendes angeboten. Wer mehrere dieser Punkte zugleich braucht, sollte das gleich in der Anfrage nennen.

  • Große Größen und Kurzgrößen
  • Damen- und Herrenmode
  • Änderungsschneiderei
  • Geschenkgutscheine

Vor der Beauftragung klären

Bei Bekleidungsgeschäfte lohnt die Frage nach dem konkreten Ausführungszeitraum statt nach dem frühestmöglichen Beginn. Der frühe Start nützt nichts, wenn danach drei Wochen nichts passiert.

Woran Sie in welcher Phase denken sollten
SchrittWorauf es ankommt
OrtsterminBei allem, was über eine Kleinigkeit hinausgeht, vor dem Angebot sinnvoll
VorauswahlZwei bis drei Betriebe, gern einer aus dem Nachbarort
AngebotPositionen einzeln, Material und Anfahrt getrennt ausgewiesen
Unterlagen danachRechnung, Protokolle und Garantiekarten zusammen ablegen
AbnahmeGemeinsam vor Ort, Mängel im Protokoll festhalten

Kosten und Angebote

Angebote für Bekleidungsgeschäfte unterscheiden sich oft weniger im Preis als in dem, was nicht drinsteht. Prüfen Sie zuerst, welche Vorarbeiten jeweils enthalten sind.

In der Umgebung

Wer in Winnenden vergleicht, sollte die Nachbarorte in Landkreis Rems-Murr-Kreis einbeziehen. Ein paar Kilometer mehr Anfahrt sind oft günstiger als ein knappes Angebot vom überlasteten Betrieb um die Ecke.

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Die wiederkehrenden Fragen

Umtausch im Laden, geht das immer?

Nein. Ohne Mangel besteht kein gesetzlicher Anspruch, viele Geschäfte gewähren aber freiwillig eine Frist gegen Vorlage des Bons, oft als Gutschrift statt Geld zurück. Fragen Sie vor dem Kauf, besonders bei reduzierter Ware und bei Unterwäsche, die aus Hygienegründen häufig ausgenommen ist.

Ist ein Loch nach dem ersten Waschen ein Mangel?

Wenn Sie nach dem Pflegesymbol gewaschen haben, spricht viel dafür. Innerhalb der ersten zwölf Monate nach Übergabe wird zugunsten der Kundschaft vermutet, dass der Fehler bereits angelegt war. Heben Sie das Etikett und den Kaufbeleg auf und reklamieren Sie zeitnah.

Kann ich mehrere Betriebe gleichzeitig anfragen?

Ja, und Sie sollten es tun. Üblich und fair ist, das offen zu sagen und den nicht beauftragten Betrieben kurz abzusagen. Wer vergleicht, ohne es zu erwähnen, bekommt beim nächsten Mal seltener ein Angebot.

Muss ich eine Anzahlung leisten?

Bei größeren Aufträgen ist eine Abschlagszahlung üblich, vor allem wenn Material vorfinanziert wird. Ungewöhnlich ist eine Vorkasse über den vollen Betrag, besonders bei einem Betrieb, mit dem Sie noch nie gearbeitet haben.

Darf ich einen Teil der Rechnung zurückbehalten?

Bei berechtigten Mängeln ja, in angemessener Höhe. Als Faustregel gilt ein Vielfaches der voraussichtlichen Beseitigungskosten. Ein pauschaler Abzug ohne benannten Mangel ist dagegen selbst eine Vertragsverletzung.

Begriffe dazu

Dieses Verzeichnis ist unabhängig, werbefrei in der Sortierung und nicht amtlich. Datenstand 09/2026, Korrekturen jederzeit möglich.