Kinos in Worms
1 Einträge zu Kinos sind für Worms hinterlegt. Wo Telefon, Website oder Öffnungszeiten fehlen, fehlen sie auch in der Datenquelle.
- 1Eintrag
- 85.609Einwohner
- Rheinland-PfalzBundesland
- 67547 bis 67551Postleitzahlen
In Worms gehört Kinos zu den Leistungen, die regelmäßig gebraucht werden. Diese Seite bündelt die eingetragenen Betriebe und die Fragen, die vor der Beauftragung zu klären sind.
Worms hat einen Kern eigener Betriebe, ergänzt durch Anbieter aus dem Umland. Für Kinos lohnt der Blick auf die Nachbarorte.
Worms gehört keinem Landkreis an, sondern nimmt als kreisfreie Stadt in Rheinland-Pfalz auch die Kreisaufgaben selbst wahr. Der Ort hat 85.609 Einwohner und 4 Postleitzahlen von 67547 bis 67551. Auf die Einwohnerzahl gerechnet sind das rund 0,1 Einträge je 10.000 Einwohner, also eher dünn besetzt. Im gesamten Stadtgebiet zählt dieses Verzeichnis 805 Einträge. Der nächste größere Ort im Verzeichnis ist Mannheim, rund 21.5 Kilometer entfernt. Betriebe von dort fahren Worms in der Regel mit an.
Diese Betriebe sind erfasst
Dieses Verzeichnis lebt von Ergänzungen. Wenn Sie einen Betrieb in Worms kennen, der hier fehlt, tragen Sie ihn ein. Betrieb eintragen
Was Sie wissen sollten
Gekaufte Karten nimmt kaum ein Kino zurück, weil der Platz sonst leer bleibt. Kulanz gibt es meist nur bei technischen Störungen oder wenn die Vorstellung ausfällt. Umtausch auf einen anderen Termin ist oft möglich, wenn Sie rechtzeitig vorher anrufen. Gutscheine haben in der Regel eine lange Laufzeit, prüfen Sie aber, ob Aufschläge für 3D und Überlänge davon gedeckt sind.
Auch die Uhrzeit spielt eine Rolle. Kinder unter sechs Jahren dürfen nur in Begleitung ins Kino, Kinder ab sechs nur dann allein, wenn die Vorstellung bis 20 Uhr beendet ist. Bei Jugendlichen unter sechzehn ist die Grenze 22 Uhr, bei Jugendlichen ab sechzehn 24 Uhr. Danach ist die Begleitung durch eine personensorgeberechtigte oder erziehungsbeauftragte Person nötig.
Womit diese Betriebe beauftragt werden
Was Betriebe im Bereich Kinos typischerweise anbieten. Der Umfang unterscheidet sich von Betrieb zu Betrieb, die Liste ist ein Anhaltspunkt und keine Zusicherung.
- Saalvermietung für Feiern und Firmen
- Kinogutscheine und Treuekarten
- Aktuelles Kinoprogramm
- Originalfassungen und Filmkunst
Woran Sie Angebote messen
Der Vergleich bei Kinos gelingt über die Position, nicht über die Summe. Legen Sie die Angebote nebeneinander und suchen Sie die Posten, die nur in einem davon auftauchen.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Material | Klären, wer besorgt und wer für die Eignung haftet |
| Auftrag | Schriftlich, mit Leistungsumfang und Ausführungszeitraum |
| Terminfenster | Konkreten Ausführungszeitraum vereinbaren, nicht nur den Startzeitpunkt |
| Abnahme | Gemeinsam vor Ort, Mängel im Protokoll festhalten |
| Ortstermin | Bei allem, was über eine Kleinigkeit hinausgeht, vor dem Angebot sinnvoll |
Kosten und Angebote
Für Kinos in Worms gilt wie überall: Ein Kostenvoranschlag ist ohne ausdrückliche Vereinbarung unverbindlich, darf aber nicht wesentlich überschritten werden, ohne dass Sie informiert werden.
Nachbarorte
Rund um Worms bilden mehrere Orte einen gemeinsamen Arbeitsmarkt. Für die Anbietersuche bedeutet das eine größere Auswahl als die Einwohnerzahl vermuten lässt.
Weitere Branchen am Ort
Die wiederkehrenden Fragen
Kann ich Kinokarten zurückgeben?
In der Regel nicht. Bei Ausfall oder technischen Störungen bekommen Sie Ersatz oder Geld zurück. Ein Umtausch auf einen anderen Termin ist oft möglich, wenn Sie vorher anrufen.
Bis wann dürfen Kinder und Jugendliche im Kino bleiben?
Kinder ab sechs Jahren ohne Begleitung nur, wenn die Vorstellung bis 20 Uhr endet, Jugendliche unter sechzehn bis 22 Uhr, Jugendliche ab sechzehn bis 24 Uhr. Später ist Begleitung nötig.
Kann ich einen Kinosaal mieten?
Viele Kinos vermieten Säle für Geburtstage, Firmenveranstaltungen und Vereinsabende, teils mit eigenem Film, teils für Präsentationen. Fragen Sie nach Mindestpersonenzahl, Technik und ob eigene Inhalte gezeigt werden dürfen.
Wie melde ich einen Mangel richtig?
Schriftlich, mit Beschreibung des Mangels und einer angemessenen Frist zur Nachbesserung. Wichtig ist die Reihenfolge: Erst Nachbesserung verlangen, dann erst über Minderung oder Ersatzvornahme nachdenken.
Darf ein Betrieb den Kostenvoranschlag überschreiten?
Geringfügig ja, wesentlich nicht ohne Ankündigung. Zeichnet sich eine deutliche Überschreitung ab, muss der Betrieb Sie informieren, und Sie können den Auftrag dann kündigen und nur die erbrachte Leistung zahlen.
Wie erkenne ich, ob ein Angebot vollständig ist?
Ein vollständiges Angebot benennt die Leistung, die Menge oder Fläche, das Material und den Zeitraum. Fehlt eine dieser Angaben, ist der Betrag später verhandelbar, und zwar nicht zu Ihren Gunsten.
Zum Nachschlagen
Hinweis: Diese Seite ist redaktionell zusammengestellt und nicht amtlich. Für den Einzelfall gilt die Auskunft des Anbieters. Angaben mit Stand 09/2026.
