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Maurer und Bauunternehmen in Dreieich

Kurz gesagt

In Dreieich ist zu Maurer und Bauunternehmen noch nichts hinterlegt. Die nächstgelegenen Betriebe aus der Umgebung stehen unten, sortiert nach Entfernung.

Wer in Dreieich einen Betrieb aus dem Bereich Maurer und Bauunternehmen sucht, hat meist eine konkrete Aufgabe vor sich: Rohbau, Anbau, Mauerwerk, Sanierung. Diese Seite sammelt, was am Ort verfügbar ist, und ordnet ein, worauf es bei der Auswahl ankommt.

Dreieich ist eine Mittelstadt mit rund 42.389 Einwohnern. Bei Maurer und Bauunternehmen ist die Auswahl begrenzter, dafür sind Betriebe oft länger am Ort etabliert.

Verwaltungstechnisch gehört Dreieich zum Landkreis Offenbach (Hessen). Was die Gemeinde nicht selbst erledigt, läuft über die Kreisverwaltung. Der Ort hat 42.389 Einwohner und die Postleitzahl 63303. Über alle Branchen zusammen sind für Dreieich 251 Einträge erfasst. Der nächste größere Ort im Verzeichnis ist Frankfurt am Main, rund 10.2 Kilometer entfernt. Betriebe von dort fahren Dreieich in der Regel mit an.

Diese Betriebe sind erfasst

In Dreieich ist zu dieser Branche noch kein Betrieb verzeichnet. Es wird hier nichts erfunden und nichts geschätzt: Was fehlt, fehlt auch in der Datenquelle.

Nächstgelegene Einträge

Dieses Verzeichnis lebt von Ergänzungen. Wenn Sie einen Betrieb in Dreieich kennen, der hier fehlt, tragen Sie ihn ein. Betrieb eintragen

Worum es dabei geht

Die Wahl des Steins ist keine reine Preisfrage. Hochlochziegel dämmen besser, Kalksandstein ist schwerer und bringt Vorteile beim Schallschutz, Porenbeton ist leicht zu verarbeiten. Aus dieser Wahl folgen Wandstärke, Dübeltechnik und die Ausbildung der Stürze. Wer den Stein wechselt, ändert damit auch die Grundlage für die folgenden Gewerke.

Maurerarbeiten sind der Teil des Baus, bei dem sich später kaum etwas korrigieren lässt. Durchbrüche in tragenden Wänden brauchen einen Standsicherheitsnachweis, und der Betrieb baut den Sturz nach dieser Vorgabe ein. Wer den Statiker spart, riskiert nicht nur die Standsicherheit, sondern auch Nachfragen beim späteren Verkauf oder bei der Finanzierung.

Womit diese Betriebe beauftragt werden

Üblich sind die folgenden Arbeiten. Kleinere Betriebe konzentrieren sich oft auf einen Teil davon, was kein Nachteil sein muss.

  • Anbau, Aufstockung und Durchbrüche
  • Rohbau für Ein- und Mehrfamilienhäuser
  • Kellerabdichtung von außen
  • Betonarbeiten und Fundamente

Vor der Beauftragung klären

Prüfen Sie bei Maurer und Bauunternehmen, ob der Betrieb den Auftrag selbst ausführt oder weitergibt. Beides ist üblich, aber es ändert, wer für Mängel gerade steht.

Woran Sie in welcher Phase denken sollten
SchrittWorauf es ankommt
AbnahmeGemeinsam vor Ort, Mängel im Protokoll festhalten
AuftragSchriftlich, mit Leistungsumfang und Ausführungszeitraum
OrtsterminBei allem, was über eine Kleinigkeit hinausgeht, vor dem Angebot sinnvoll
GewährleistungFristen notieren, Mängel schriftlich und mit Frist rügen
VorauswahlZwei bis drei Betriebe, gern einer aus dem Nachbarort

Was das kostet

Angebote für Maurer und Bauunternehmen unterscheiden sich oft weniger im Preis als in dem, was nicht drinsteht. Prüfen Sie zuerst, welche Vorarbeiten jeweils enthalten sind.

Auch im Umland

Dreieich liegt in Landkreis Offenbach. Viele Betriebe arbeiten über die Stadtgrenze hinaus, weshalb Nachbarorte für die Suche relevant bleiben.

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Was oft gefragt wird

Wie lange haftet der Betrieb für Risse im Mauerwerk?

Für Arbeiten an Bauwerken gilt nach dem BGB eine Verjährung von fünf Jahren ab Abnahme. Nicht jeder Riss ist ein Mangel, Setzungsrisse im Neubau gehören teils zum normalen Verhalten des Baukörpers. Dokumentieren Sie Risse mit Datum und Foto und melden Sie sie innerhalb der Frist schriftlich.

Was muss ich als Bauherr bereitstellen?

Üblich sind Baustrom und Bauwasser, eine befahrbare Zufahrt, Lagerfläche für Material sowie die Absteckung des Gebäudes durch einen Vermesser. Auch Baustellenabsicherung und Sanitärcontainer gehören geklärt. Halten Sie im Vertrag fest, wer das stellt, sonst wird es später als Nachtrag in Rechnung gestellt.

Brauche ich für einen Wanddurchbruch eine Genehmigung?

Bei tragenden Wänden ist ein Standsicherheitsnachweis nötig. Ob zusätzlich eine Anzeige oder ein Bauantrag verlangt wird, regelt die Landesbauordnung Ihres Bundeslandes. In Eigentumswohnungen kommt die Zustimmung der Gemeinschaft dazu, weil tragende Wände zum Gemeinschaftseigentum zählen. Klären Sie beides, bevor Sie den Betrieb terminieren.

Wer haftet, wenn beim Arbeiten etwas beschädigt wird?

Der ausführende Betrieb über seine Betriebshaftpflicht. Deshalb ist es sinnvoll, vor Beginn Fotos vom Zustand zu machen und Schäden sofort zu melden, nicht erst nach Abschluss.

Warum stehen bei manchen Einträgen keine Öffnungszeiten?

Weil sie in der Quelle nicht hinterlegt sind. Öffnungszeiten werden hier nicht geschätzt und nicht aus üblichen Zeiten abgeleitet.

Bekomme ich etwas von der Steuer zurück?

Für Arbeiten im eigenen Haushalt sind 20 Prozent der Lohnkosten absetzbar, bei Handwerkerleistungen bis 1.200 Euro im Jahr. Voraussetzung sind eine Rechnung und die Zahlung per Überweisung, Barzahlung wird nicht anerkannt.

Zum Weiterlesen

Redaktioneller Hinweis: Diese Seite gibt den Datenstand 09/2026 wieder. wo-wer-was.de gehört zu keinem der gelisteten Betriebe und vermittelt keine Aufträge.