Zoos, Tierparks und Wildgehege in Freiburg im Breisgau
Dieses Verzeichnis kennt 2 Betriebe für Zoos, Tierparks und Wildgehege in Freiburg im Breisgau. Jeder Eintrag lässt sich melden, korrigieren oder ergänzen.
- 2Einträge
- 237.244Einwohner
- Baden-WürttembergBundesland
- 79098 bis 79117Postleitzahlen
Ob es um Ausflug, Eintritt, Fütterung, Jahreskarte geht oder um eine kleinere Arbeit zwischendurch: Diese Übersicht für Freiburg im Breisgau zeigt die verzeichneten Betriebe und erklärt, wie ein Vergleich sinnvoll aufgebaut wird.
Freiburg im Breisgau hat genug Nachfrage, dass sich bei Zoos, Tierparks und Wildgehege auch Spezialisten halten. Für ungewöhnliche Aufgaben ist das der Unterschied zwischen einer Absage und einem Angebot.
Freiburg im Breisgau gehört keinem Landkreis an, sondern nimmt als kreisfreie Stadt in Baden-Württemberg auch die Kreisaufgaben selbst wahr. 237.244 Menschen leben hier, verteilt auf 12 Postleitzahlen von 79098 bis 79117. Auf die Einwohnerzahl gerechnet sind das rund 0,1 Einträge je 10.000 Einwohner, also eher dünn besetzt. Über alle Branchen zusammen sind für Freiburg im Breisgau 2537 Einträge erfasst. Der nächste größere Ort im Verzeichnis ist Gundelfingen, rund 5.4 Kilometer entfernt. Betriebe von dort fahren Freiburg im Breisgau in der Regel mit an.
Verzeichnete Betriebe
Betriebe aus Freiburg im Breisgau können sich selbst eintragen. Gebraucht werden Name, Adresse und eine Kontaktmöglichkeit, alles Weitere ist freiwillig. Betrieb eintragen
Was diese Arbeit ausmacht
Beim Eintritt lohnt der Blick auf Familien- und Jahreskarten. In vielen Häusern ist die Jahreskarte schon ab dem zweiten oder dritten Besuch günstiger, manche gelten zusätzlich in Partnerzoos. Kinder unter einem bestimmten Alter kommen kostenlos hinein, die Grenze liegt je nach Haus zwischen drei und sechs Jahren. Hunde dürfen in manche Tierparks mit, in Zoos meist nicht.
Rechtlich ist ein Zoo eine dauerhafte Einrichtung, in der lebende Tiere wild lebender Arten an mindestens sieben Tagen im Jahr zur Schau gestellt werden. Errichtung und Betrieb brauchen nach § 42 des Bundesnaturschutzgesetzes eine Genehmigung, die sich auf die Anlage, den Betreiber und die Zahl der Tiere je Art bezieht. Zirkusse, Tierhandlungen und sehr kleine Gehege fallen nicht darunter.
Was üblicherweise angeboten wird
Was Betriebe im Bereich Zoos, Tierparks und Wildgehege typischerweise anbieten. Der Umfang unterscheidet sich von Betrieb zu Betrieb, die Liste ist ein Anhaltspunkt und keine Zusicherung.
- Fütterungen und Schaufütterungen
- Spielplatz und Gastronomie
- Führungen und Zooschule
- Rundgang durch die Tieranlagen
Woran Sie Angebote messen
Bei Zoos, Tierparks und Wildgehege ist die Erreichbarkeit ein unterschätztes Kriterium. Ein Betrieb, der auf Rückfragen antwortet, arbeitet auch während des Auftrags meist verlässlicher.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Anfrage | Aufgabe schriftlich beschreiben, identischer Text an alle Betriebe |
| Ausführung | Änderungen und Nachträge vorher abstimmen, nicht nachträglich |
| Angebot | Positionen einzeln, Material und Anfahrt getrennt ausgewiesen |
| Erreichbarkeit | Feste Ansprechperson und eine Nummer klären, unter der jemand rangeht |
| Rechnung | Pflichtangaben prüfen, per Überweisung zahlen, Beleg aufheben |
Zur Preisfrage
Nachträge sind bei Zoos, Tierparks und Wildgehege der Normalfall, sobald sich die Ausgangslage anders darstellt als angenommen. Klären Sie vorab, wie mit solchen Nachträgen verfahren wird.
Im Umkreis
Der Einzugsbereich vieler Betriebe rund um Freiburg im Breisgau reicht bis in Stadtkreis Freiburg im Breisgau hinein. Entfernung und Anfahrtspauschale sind deshalb früh zu klären.
Weitere Branchen am Ort
Die wiederkehrenden Fragen
Was kostet der Eintritt in einen Zoo?
Das reicht vom kostenlosen Wildgehege bis zum zweistelligen Betrag im großen Zoo. Familienkarten, Jahreskarten und Ermäßigungen für Kinder, Schüler und Studierende sind üblich. Kleine Kinder kommen je nach Haus bis drei bis sechs Jahre kostenlos mit.
Ist der Rundweg für Kinderwagen und Rollstuhl geeignet?
In neueren Anlagen meist ja, in gewachsenen Parks mit Hanglage nur teilweise. Viele Häuser verleihen Bollerwagen und haben einen barrierefreien Rundweg ausgeschildert. Fragen Sie im Zweifel vorher nach.
Wann sind die Tiere am aktivsten?
Zu den Fütterungszeiten, die im Tagesplan stehen, und am frühen Vormittag. In der Mittagshitze ziehen sich viele Tiere zurück. Planen Sie den Besuch um die Fütterungen herum, dann sehen Sie deutlich mehr.
Sind die Einträge in diesem Verzeichnis geprüft?
Die Grunddaten stammen aus offenen Datenquellen und aus eingereichten Einträgen, die vor der Freischaltung gesichtet werden. Qualifikationen und Versicherungen werden nicht geprüft, und das wird hier auch nicht behauptet.
Wer haftet, wenn beim Arbeiten etwas beschädigt wird?
Der ausführende Betrieb über seine Betriebshaftpflicht. Deshalb ist es sinnvoll, vor Beginn Fotos vom Zustand zu machen und Schäden sofort zu melden, nicht erst nach Abschluss.
Darf ein Betrieb den Kostenvoranschlag überschreiten?
Geringfügig ja, wesentlich nicht ohne Ankündigung. Zeichnet sich eine deutliche Überschreitung ab, muss der Betrieb Sie informieren, und Sie können den Auftrag dann kündigen und nur die erbrachte Leistung zahlen.
Hintergrund und Begriffe
Redaktioneller Hinweis: Diese Seite gibt den Datenstand 09/2026 wieder. wo-wer-was.de gehört zu keinem der gelisteten Betriebe und vermittelt keine Aufträge.
