Steinmetze und Grabmale in Freising
Für Freising führt dieses Verzeichnis 1 Einträge zu Steinmetze und Grabmale. Fehlt ein Betrieb, kann er kostenlos nachgetragen werden.
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- 49.939Einwohner
- BayernBundesland
- 85354, 85356Postleitzahl
Diese Seite ist der Ausgangspunkt für Steinmetze und Grabmale in Freising. Sie nennt die verzeichneten Betriebe und beschreibt, was diese Arbeit ausmacht und wo die Unterschiede zwischen Angeboten liegen.
In Städten dieser Größe zählt Weiterempfehlung im Bereich Steinmetze und Grabmale mehr als Werbung. Ein Betrieb, der hier seit Jahren arbeitet, ist meist bekannt.
Freising liegt im Landkreis Freising in Bayern. Ein Teil der Zuständigkeiten liegt bei der Gemeinde, ein anderer beim Kreis. Der Ort hat 49.939 Einwohner und die Postleitzahlen 85354, 85356. Gemessen an der Einwohnerzahl ist der Bereich Steinmetze und Grabmale in Freising eher dünn besetzt: rund 0,2 Einträge je 10.000 Einwohner. Über alle Branchen zusammen sind für Freising 708 Einträge erfasst. Der nächste größere Ort im Verzeichnis ist Hallbergmoos, rund 7.7 Kilometer entfernt. Betriebe von dort fahren Freising in der Regel mit an.
Betriebe im Verzeichnis
Ein Eintrag hier kostet nichts und verpflichtet zu nichts. Geprüft wird nur, ob die Angaben plausibel sind, danach geht der Eintrag online. Betrieb eintragen
Das Besondere an dieser Branche
Steinmetzbetriebe arbeiten in zwei Welten, die wenig miteinander zu tun haben. Die eine ist der Friedhof: Grabmale entwerfen, anfertigen, setzen, Schriften nachtragen, Anlagen versetzen. Die andere ist der Bau: Arbeitsplatten, Fensterbänke, Treppen, Böden, Fassadenteile und die Restaurierung alter Bauteile. Steinmetzen und Steinbildhauer stehen in Anlage A Nummer 8 der Handwerksordnung, es ist also ein zulassungspflichtiges Handwerk mit Meisterpflicht. Viele Betriebe haben einen Schwerpunkt, können aber beides, und die Preise unterscheiden sich stark zwischen Serienware und eigener Gestaltung.
Nach einer Erdbestattung braucht das Grab Zeit, bis es ein Grabmal tragen kann: Das Erdreich senkt sich, üblich ist eine Wartezeit von etwa sechs bis zwölf Monaten, je nach Boden und Witterung. Bis dahin genügen ein Holzkreuz oder eine provisorische Tafel. Bei Urnengräbern ist die Wartezeit kürzer oder entfällt. Wer zu früh setzen lässt, riskiert, dass die Anlage schief steht und später auf eigene Kosten neu gerichtet werden muss.
Leistungen im Überblick
Das ist das gängige Leistungsspektrum. Fragen Sie bei ungewöhnlichen Aufgaben direkt nach, statt sie beim ersten Termin vorauszusetzen.
- Treppen, Böden und Fassaden in Stein
- Arbeitsplatten und Fensterbänke aus Naturstein
- Restaurierung an Denkmal und Fassade
- Grabmale entwerfen, setzen und versetzen
Angebote richtig vergleichen
Ein Betrieb, der bei Steinmetze und Grabmale von sich aus auf Einschränkungen hinweist, ist meist der verlässlichere. Wer alles für machbar erklärt, hat entweder nicht hingesehen oder rechnet mit Nachträgen.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Anfrage | Aufgabe schriftlich beschreiben, identischer Text an alle Betriebe |
| Ausführung | Änderungen und Nachträge vorher abstimmen, nicht nachträglich |
| Erreichbarkeit | Feste Ansprechperson und eine Nummer klären, unter der jemand rangeht |
| Material | Klären, wer besorgt und wer für die Eignung haftet |
| Auftrag | Schriftlich, mit Leistungsumfang und Ausführungszeitraum |
Zur Preisfrage
Hier stehen bewusst keine Durchschnittspreise für Steinmetze und Grabmale. Solche Zahlen klingen hilfreich, führen aber regelmäßig zu Erwartungen, die kein Betrieb in Freising einhalten kann.
Nachbarorte
Für Vorhaben in Freising ist die Verwaltung in Landkreis Freising der erste Anlaufpunkt, wenn eine Genehmigung oder eine Auskunft nötig wird. Zuständig ist immer der Ort des Vorhabens, nicht Ihr Wohnort.
- Steinmetzbetrieb Hallbergmoos
- Steinmetzbetrieb Neufahrn bei Freising
- Steinmetzbetrieb Eching
- Steinmetzbetrieb Moosburg an der Isar
- Steinmetzbetrieb Erding
- Steinmetzbetrieb Garching bei München
- Steinmetzbetrieb Unterschleißheim
- Steinmetzbetrieb Ismaning
- Steinmetzbetrieb Oberschleißheim
- Steinmetzbetrieb Pfaffenhofen an der Ilm
Weitere Einträge am Ort
Die wiederkehrenden Fragen
Wann darf ein Grabmal gesetzt werden?
Erst wenn sich das Erdreich gesetzt hat, bei Erdbestattungen meist nach sechs bis zwölf Monaten. Bei Urnengräbern geht es schneller. Bis dahin genügen Holzkreuz oder Tafel. Den genauen Zeitpunkt nennt die Friedhofsverwaltung, der Steinmetz richtet sich danach.
Wer haftet für die Standsicherheit des Grabmals?
Der Nutzungsberechtigte des Grabes. Die Friedhofsverwaltung prüft regelmäßig, meist jährlich, und fordert bei Mängeln zur Nachbesserung auf. Fachbetriebe setzen nach den Regeln der Technischen Anleitung zur Standsicherheit von Grabmalanlagen und bieten Prüfung und Nachrichten als Wartung an.
Was ist der Unterschied zwischen Angebot und Kostenvoranschlag?
Ein angenommenes Angebot ist verbindlich, der Kostenvoranschlag ist eine fachmännische Schätzung. Welches von beidem vorliegt, steht meist im Dokument selbst. Fragen Sie nach, wenn es nicht dasteht.
Wie melde ich einen Mangel richtig?
Schriftlich, mit Beschreibung des Mangels und einer angemessenen Frist zur Nachbesserung. Wichtig ist die Reihenfolge: Erst Nachbesserung verlangen, dann erst über Minderung oder Ersatzvornahme nachdenken.
Bekomme ich etwas von der Steuer zurück?
Für Arbeiten im eigenen Haushalt sind 20 Prozent der Lohnkosten absetzbar, bei Handwerkerleistungen bis 1.200 Euro im Jahr. Voraussetzung sind eine Rechnung und die Zahlung per Überweisung, Barzahlung wird nicht anerkannt.
Zum Nachschlagen
Dieses Verzeichnis ist unabhängig, werbefrei in der Sortierung und nicht amtlich. Datenstand 09/2026, Korrekturen jederzeit möglich.
