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Zoos, Tierparks und Wildgehege in Friedeburg

Kurz gesagt

Zu Zoos, Tierparks und Wildgehege liegt für Friedeburg bislang kein Eintrag vor. Das heißt nicht, dass es keinen Betrieb gibt: Die Liste wächst über Einreichungen und offene Daten.

Für Friedeburg listet diese Seite Betriebe im Bereich Zoos, Tierparks und Wildgehege. Dazu kommt ein Überblick über typische Leistungen, Preisfragen und die Punkte, die vor der Vergabe geklärt sein sollten.

Friedeburg ist eine Kleinstadt mit etwa 10.366 Einwohnern. Betriebe im Bereich Zoos, Tierparks und Wildgehege arbeiten hier meist im Umkreis mehrerer Gemeinden.

Friedeburg ist Teil des Landkreis Wittmund in Niedersachsen, und dieser Zuschnitt bestimmt auch, wo Betriebe aus der Umgebung ihren Einzugsbereich sehen. Auf die Postleitzahl 26446 kommen 10.366 Einwohner. Insgesamt führt das Verzeichnis 53 Einträge für Friedeburg über alle Branchen hinweg. Der nächste größere Ort im Verzeichnis ist Wilhelmshaven, rund 20.9 Kilometer entfernt. Betriebe von dort fahren Friedeburg in der Regel mit an.

Betriebe im Verzeichnis

In Friedeburg ist zu dieser Branche noch kein Betrieb verzeichnet. Es wird hier nichts erfunden und nichts geschätzt: Was fehlt, fehlt auch in der Datenquelle.

Nächstgelegene Einträge

Betriebe aus Friedeburg können sich selbst eintragen. Gebraucht werden Name, Adresse und eine Kontaktmöglichkeit, alles Weitere ist freiwillig. Betrieb eintragen

Worum es dabei geht

Rechtlich ist ein Zoo eine dauerhafte Einrichtung, in der lebende Tiere wild lebender Arten an mindestens sieben Tagen im Jahr zur Schau gestellt werden. Errichtung und Betrieb brauchen nach § 42 des Bundesnaturschutzgesetzes eine Genehmigung, die sich auf die Anlage, den Betreiber und die Zahl der Tiere je Art bezieht. Zirkusse, Tierhandlungen und sehr kleine Gehege fallen nicht darunter.

Zoos finanzieren sich über Eintritt, Zuschüsse und Förderer. Fördervereine, Patenschaften für einzelne Tiere und Spenden sind deshalb ein fester Teil des Betriebs und oft steuerlich absetzbar, wenn der Träger gemeinnützig ist. Wer regelmäßig kommt, unterstützt mit einer Jahreskarte zugleich Haltung und Zuchtprogramme.

Was üblicherweise angeboten wird

Was Betriebe im Bereich Zoos, Tierparks und Wildgehege typischerweise anbieten. Der Umfang unterscheidet sich von Betrieb zu Betrieb, die Liste ist ein Anhaltspunkt und keine Zusicherung.

  • Rundgang durch die Tieranlagen
  • Jahreskarten und Patenschaften
  • Führungen und Zooschule
  • Fütterungen und Schaufütterungen

Angebote richtig vergleichen

Bei Zoos, Tierparks und Wildgehege lohnt die Frage nach dem konkreten Ausführungszeitraum statt nach dem frühestmöglichen Beginn. Der frühe Start nützt nichts, wenn danach drei Wochen nichts passiert.

Ablauf eines Auftrags
SchrittWorauf es ankommt
OrtsterminBei allem, was über eine Kleinigkeit hinausgeht, vor dem Angebot sinnvoll
AbnahmeGemeinsam vor Ort, Mängel im Protokoll festhalten
VorauswahlZwei bis drei Betriebe, gern einer aus dem Nachbarort
AnfrageAufgabe schriftlich beschreiben, identischer Text an alle Betriebe
AuftragSchriftlich, mit Leistungsumfang und Ausführungszeitraum

Zur Preisfrage

Bei Zoos, Tierparks und Wildgehege trennt sich Preis von Kosten spätestens bei der Nacharbeit. Ein Angebot, das Vorarbeiten mit einschließt, ist oft das rechnerisch bessere.

Nachbarorte

Friedeburg gehört zu Landkreis Wittmund. Wer dort keinen passenden Betrieb findet, sollte den Radius auf die angrenzenden Gemeinden erweitern.

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Was oft gefragt wird

Lohnt sich eine Jahreskarte?

Meist ab dem zweiten oder dritten Besuch. Manche Jahreskarten gelten zusätzlich in Partnerzoos oder bringen Rabatte in Gastronomie und Shop. Wer in der Nähe wohnt und mit Kindern kommt, fährt damit fast immer günstiger.

Was kostet der Eintritt in einen Zoo?

Das reicht vom kostenlosen Wildgehege bis zum zweistelligen Betrag im großen Zoo. Familienkarten, Jahreskarten und Ermäßigungen für Kinder, Schüler und Studierende sind üblich. Kleine Kinder kommen je nach Haus bis drei bis sechs Jahre kostenlos mit.

Darf ich die Tiere füttern?

Nur dort, wo es ausdrücklich erlaubt ist, meist in Streichelgehegen mit Futter aus dem Automaten. Mitgebrachtes Brot ist fast überall verboten, weil es den Tieren schadet. In Zoos mit exotischen Tieren ist Füttern grundsätzlich untersagt.

Kann ich hier Bewertungen abgeben?

Dieses Verzeichnis führt keine Bewertungen. Wer sich ein Bild machen will, sollte Bewertungen auf den einschlägigen Portalen im Zusammenhang lesen und nicht nur den Durchschnitt ansehen.

Muss ich eine Anzahlung leisten?

Bei größeren Aufträgen ist eine Abschlagszahlung üblich, vor allem wenn Material vorfinanziert wird. Ungewöhnlich ist eine Vorkasse über den vollen Betrag, besonders bei einem Betrieb, mit dem Sie noch nie gearbeitet haben.

Muss der Betrieb aus meinem Ort kommen?

Nein. Entscheidend ist, ob er Ihr Objekt anfährt und wie die Anfahrt berechnet wird. Gerade in kleineren Orten kommt der passende Betrieb häufig aus der Nachbargemeinde.

Zum Weiterlesen

Alle Angaben ohne Gewähr, Stand 09/2026. wo-wer-was.de ist unabhängig und mit keinem der gelisteten Betriebe verbunden.