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Bibliotheken und Büchereien in Gelsenkirchen

Kurz gesagt

Für Gelsenkirchen führt dieses Verzeichnis 4 Einträge zu Bibliotheken und Büchereien. Fehlt ein Betrieb, kann er kostenlos nachgetragen werden.

Zwischen der ersten Anfrage und dem fertigen Auftrag liegen bei Bibliotheken und Büchereien meist mehrere Entscheidungen. Diese Seite für Gelsenkirchen nimmt sie der Reihe nach durch und listet die Betriebe, die hier verzeichnet sind.

In Gelsenkirchen decken Betriebe im Bereich Bibliotheken und Büchereien häufig auch das Umland mit ab. Die Anfahrt fällt entsprechend unterschiedlich ins Gewicht.

Gelsenkirchen gehört keinem Landkreis an, sondern nimmt als kreisfreie Stadt in Nordrhein-Westfalen auch die Kreisaufgaben selbst wahr. Der Ort hat 265.885 Einwohner und 13 Postleitzahlen von 45879 bis 45899. Das ergibt etwa 0,2 Einträge je 10.000 Einwohner. Für Bibliotheken und Büchereien ist das eher dünn. Insgesamt führt das Verzeichnis 1159 Einträge für Gelsenkirchen über alle Branchen hinweg. Der nächste größere Ort im Verzeichnis ist Essen, rund 8.7 Kilometer entfernt. Betriebe von dort fahren Gelsenkirchen in der Regel mit an.

Verzeichnete Betriebe

Dieses Verzeichnis lebt von Ergänzungen. Wenn Sie einen Betrieb in Gelsenkirchen kennen, der hier fehlt, tragen Sie ihn ein. Betrieb eintragen

Was Sie wissen sollten

Öffentliche Bibliotheken werden von Städten und Gemeinden getragen, dazu kommen kirchliche Büchereien, Bibliotheken von Hochschulen und Spezialbibliotheken. Einige Länder haben eigene Bibliotheksgesetze, in den meisten ist die Bücherei eine freiwillige Leistung der Kommune. Deshalb unterscheiden sich Öffnungszeiten, Gebühren und Angebot von Ort zu Ort erheblich.

Bibliotheken sind längst nicht mehr nur Ausleihstellen, sondern Arbeits- und Aufenthaltsorte. Üblich sind Leseplätze mit WLAN, Gruppenräume, Kopierer und Drucker, oft auch Spiel- und Vorleseecken für Kinder. Gerade in kleineren Orten ist die Bücherei der einzige Ort, an dem man sich aufhalten kann, ohne etwas zu kaufen.

Womit diese Betriebe beauftragt werden

Das ist das gängige Leistungsspektrum. Fragen Sie bei ungewöhnlichen Aufgaben direkt nach, statt sie beim ersten Termin vorauszusetzen.

  • Arbeits- und Leseplätze mit WLAN
  • Ausleihe von Büchern, Hörbüchern und Filmen
  • Digitale Ausleihe über die Onleihe
  • Zeitungen und Zeitschriften vor Ort

Was vor der Vergabe geklärt sein sollte

Bei Bibliotheken und Büchereien lohnt die Frage nach Referenzen aus dem gleichen Umfeld. Wer vergleichbare Objekte kennt, kalkuliert realistischer.

Die Schritte in der Reihenfolge
SchrittWorauf es ankommt
AnfrageAufgabe schriftlich beschreiben, identischer Text an alle Betriebe
AngebotPositionen einzeln, Material und Anfahrt getrennt ausgewiesen
AuftragSchriftlich, mit Leistungsumfang und Ausführungszeitraum
ErreichbarkeitFeste Ansprechperson und eine Nummer klären, unter der jemand rangeht
ZwischenstandBei mehrtägigen Arbeiten einmal gemeinsam draufschauen

Kosten und Angebote

Preise im Bereich Bibliotheken und Büchereien lassen sich nicht bundesweit angeben. Sie hängen an Auftragsgröße, Zustand vor Ort und Auslastung. Belastbar ist nur ein Angebot für Ihren konkreten Fall.

In der Umgebung

Zuständigkeiten und Gebührenordnungen unterscheiden sich in Nordrhein-Westfalen teils von Nachbarbundesländern. Für Gelsenkirchen gilt das Landesrecht von Nordrhein-Westfalen.

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Häufige Fragen

Was mache ich, wenn ein Buch nicht im Bestand ist?

Bestellen Sie es über die Fernleihe aus einer anderen Bibliothek, meist gegen eine kleine Gebühr und mit einigen Tagen Wartezeit. Alternativ nehmen die meisten Häuser Anschaffungsvorschläge entgegen.

Was kostet ein Leseausweis?

Für Kinder und Jugendliche fast überall nichts, für Erwachsene meist ein Jahresbeitrag, den die Kommune festlegt. Ermäßigungen für Schüler, Studierende und Menschen mit geringem Einkommen sind üblich. Zur Anmeldung brauchen Sie einen Ausweis mit aktueller Adresse.

Muss ich Mitglied sein, um die Bibliothek zu nutzen?

Zum Ausleihen ja, zum Lesen und Arbeiten vor Ort in der Regel nicht. Zeitungen, Zeitschriften, Leseplätze und meist auch das WLAN stehen allen offen.

Wer haftet, wenn beim Arbeiten etwas beschädigt wird?

Der ausführende Betrieb über seine Betriebshaftpflicht. Deshalb ist es sinnvoll, vor Beginn Fotos vom Zustand zu machen und Schäden sofort zu melden, nicht erst nach Abschluss.

Was ist der Unterschied zwischen Angebot und Kostenvoranschlag?

Ein angenommenes Angebot ist verbindlich, der Kostenvoranschlag ist eine fachmännische Schätzung. Welches von beidem vorliegt, steht meist im Dokument selbst. Fragen Sie nach, wenn es nicht dasteht.

Was passiert, wenn ich den Termin absage?

Eine Absage ist möglich, bei kurzfristigen Absagen kann der Betrieb aber den entgangenen Verdienst geltend machen, wenn er den Tag nicht anderweitig füllen kann. Je früher Sie absagen, desto unproblematischer ist es.

Begriffe dazu

Stand 09/2026. Die Angaben sind redaktionell und unverbindlich. Für Auskünfte zum Einzelfall wenden Sie sich an den Betrieb oder die zuständige Stelle.