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Heilpraktiker in Gelsenkirchen

Kurz gesagt

Zu Heilpraktiker in Gelsenkirchen liegen 1 Einträge vor. Hervorgehobene Einträge stehen oben und sind gekennzeichnet, alles andere folgt der Vollständigkeit der Angaben.

Einen Heilpraktiker in Gelsenkirchen zu finden ist eine Frage von Verfügbarkeit und Passung. Diese Seite trägt beides zusammen: die gelisteten Betriebe und die Kriterien, die zählen.

In Gelsenkirchen decken Betriebe im Bereich Heilpraktiker häufig auch das Umland mit ab. Die Anfahrt fällt entsprechend unterschiedlich ins Gewicht.

Gelsenkirchen ist eine kreisfreie Stadt in Nordrhein-Westfalen und verwaltet sich selbst. Anliegen, die anderswo beim Landratsamt landen, werden hier in der Stadtverwaltung bearbeitet. Der Ort hat 265.885 Einwohner. Auf die Einwohnerzahl gerechnet sind das rund 0,0 Einträge je 10.000 Einwohner, also eher dünn besetzt. Im gesamten Stadtgebiet zählt dieses Verzeichnis 1135 Einträge. Essen liegt etwa 8.7 Kilometer entfernt und gehört für viele Betriebe zum selben Einzugsgebiet wie Gelsenkirchen.

Verzeichnete Betriebe

Ein Eintrag hier kostet nichts und verpflichtet zu nichts. Geprüft wird nur, ob die Angaben plausibel sind, danach geht der Eintrag online. Betrieb eintragen

Was diese Arbeit ausmacht

Heilpraktiker brauchen eine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz, erteilt vom Gesundheitsamt nach einer Überprüfung der Kenntnisse. Es ist kein Ausbildungsberuf mit vorgeschriebenem Lehrplan, deshalb sagt die Erlaubnis nichts über einen fachlichen Schwerpunkt aus. Bestimmte Tätigkeiten sind ausgeschlossen, etwa Geburtshilfe, die Behandlung meldepflichtiger übertragbarer Krankheiten und das Verschreiben verschreibungspflichtiger Arzneimittel.

Abgerechnet wird privat. Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt grundsätzlich nicht, einzelne Kassen erstatten Teile über Satzungsleistungen oder Bonusprogramme. Private Versicherungen und Zusatztarife richten sich nach dem vereinbarten Tarif, häufig mit Bezug auf ein Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker. Klären Sie die Erstattung vor der ersten Sitzung, sonst bleiben Sie auf der Rechnung sitzen.

Das gehört zum Leistungsbild

Typischerweise wird Folgendes angeboten. Wer mehrere dieser Punkte zugleich braucht, sollte das gleich in der Anfrage nennen.

  • Akupunktur
  • Osteopathische Techniken
  • Ausleitungsverfahren
  • Ernährungsberatung

Angebote richtig vergleichen

Bei Heilpraktiker lohnt die Frage nach dem konkreten Ausführungszeitraum statt nach dem frühestmöglichen Beginn. Der frühe Start nützt nichts, wenn danach drei Wochen nichts passiert.

Die Schritte in der Reihenfolge
SchrittWorauf es ankommt
AngebotPositionen einzeln, Material und Anfahrt getrennt ausgewiesen
AbnahmeGemeinsam vor Ort, Mängel im Protokoll festhalten
VorauswahlZwei bis drei Betriebe, gern einer aus dem Nachbarort
AusführungÄnderungen und Nachträge vorher abstimmen, nicht nachträglich
ZwischenstandBei mehrtägigen Arbeiten einmal gemeinsam draufschauen

Was den Preis bestimmt

Preise im Bereich Heilpraktiker lassen sich nicht bundesweit angeben. Sie hängen an Auftragsgröße, Zustand vor Ort und Auslastung. Belastbar ist nur ein Angebot für Ihren konkreten Fall.

Im Umkreis

Gelsenkirchen gehört zu Kreisfreie Stadt Gelsenkirchen. Wer dort keinen passenden Betrieb findet, sollte den Radius auf die angrenzenden Gemeinden erweitern.

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Nachgefragt

Nach welcher Grundlage wird abgerechnet?

Üblich ist ein Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker, das keine staatliche Gebührenordnung darstellt. Private Versicherer und Beihilfestellen nehmen darauf Bezug und erstatten häufig nur bis zu bestimmten Sätzen. Lassen Sie sich vorab eine Aufstellung der geplanten Positionen geben und vergleichen Sie sie mit Ihren Versicherungsbedingungen.

Zahlt die gesetzliche Krankenkasse?

In der Regel nicht. Einzelne Kassen erstatten Teilbeträge über Satzungsleistungen oder Bonusprogramme, die Bedingungen unterscheiden sich stark. Fragen Sie vor der Behandlung schriftlich bei Ihrer Kasse nach und heben Sie die Antwort auf. Zusatzversicherungen richten sich nach dem gewählten Tarif und den dort genannten Verzeichnissen.

Gilt die Schweigepflicht auch hier?

Ja, Heilpraktiker unterliegen der Schweigepflicht sowie einer Dokumentations- und Aufbewahrungspflicht für Behandlungsunterlagen. Sie haben Anspruch auf Einsicht und auf Kopien gegen Kostenerstattung. Für die Weitergabe an Dritte, etwa an eine Versicherung, ist Ihre ausdrückliche Entbindung erforderlich.

Was ist eine Anfahrtspauschale?

Ein fester Betrag für die Anreise, unabhängig von der Arbeitszeit. Bei kleinen Aufträgen macht sie oft den größeren Teil der Rechnung aus, deshalb sollte sie im Angebot getrennt ausgewiesen sein.

Wie kommt ein Betrieb in diese Liste?

Über das Eintragsformular oder über OpenStreetMap. Der Eintrag ist kostenlos, jede Einreichung wird vor der Veröffentlichung gesichtet.

Was passiert, wenn ich den Termin absage?

Eine Absage ist möglich, bei kurzfristigen Absagen kann der Betrieb aber den entgangenen Verdienst geltend machen, wenn er den Tag nicht anderweitig füllen kann. Je früher Sie absagen, desto unproblematischer ist es.

Hintergrund und Begriffe

Alle Angaben ohne Gewähr, Stand 09/2026. wo-wer-was.de ist unabhängig und mit keinem der gelisteten Betriebe verbunden.