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Zoos, Tierparks und Wildgehege in Gelsenkirchen

Kurz gesagt

2 Betriebe aus dem Bereich Zoos, Tierparks und Wildgehege sind für Gelsenkirchen gelistet. Die Angaben stammen aus offenen Datenquellen und aus geprüften Einreichungen.

Ausflug, Eintritt, Fütterung, Jahreskarte: Dafür braucht es in Gelsenkirchen einen Betrieb, der frei ist und zur Aufgabe passt. Beides lässt sich vorher klären, und diese Seite zeigt wie.

Gelsenkirchen ist eine Großstadt mit etwa 265.885 Einwohnern. Im Bereich Zoos, Tierparks und Wildgehege gibt es in der Regel mehrere Betriebe zur Auswahl.

Als kreisfreie Stadt in Nordrhein-Westfalen bündelt Gelsenkirchen Aufgaben, die in Landkreisen auf zwei Ebenen verteilt sind. Für Sie heißt das: eine Anlaufstelle statt zwei. Auf 13 Postleitzahlen von 45879 bis 45899 kommen 265.885 Einwohner. Das ergibt etwa 0,1 Einträge je 10.000 Einwohner. Für Zoos, Tierparks und Wildgehege ist das eher dünn. Im gesamten Stadtgebiet zählt dieses Verzeichnis 1159 Einträge. Der nächste größere Ort im Verzeichnis ist Essen, rund 8.7 Kilometer entfernt. Betriebe von dort fahren Gelsenkirchen in der Regel mit an.

Diese Betriebe sind erfasst

Sie finden Ihren Betrieb hier nicht oder die Angaben stimmen nicht mehr? Beides lässt sich über das Formular korrigieren, kostenlos und ohne Vertrag. Betrieb eintragen

Was diese Arbeit ausmacht

Der beste Zeitpunkt für den Besuch sind die Fütterungszeiten, die fast jeder Zoo im Tagesplan veröffentlicht. Dann sind auch die Tiere aktiv, die man sonst nur schlafend sieht. Im Hochsommer lohnt sich der frühe Vormittag, weil viele Tiere in der Mittagshitze nicht draußen sind. Bei Regen bleiben zwar die Freianlagen leer, dafür sind Tierhäuser und Aquarien frei zugänglich.

Rechtlich ist ein Zoo eine dauerhafte Einrichtung, in der lebende Tiere wild lebender Arten an mindestens sieben Tagen im Jahr zur Schau gestellt werden. Errichtung und Betrieb brauchen nach § 42 des Bundesnaturschutzgesetzes eine Genehmigung, die sich auf die Anlage, den Betreiber und die Zahl der Tiere je Art bezieht. Zirkusse, Tierhandlungen und sehr kleine Gehege fallen nicht darunter.

Das gehört zum Leistungsbild

Typischerweise wird Folgendes angeboten. Wer mehrere dieser Punkte zugleich braucht, sollte das gleich in der Anfrage nennen.

  • Rundgang durch die Tieranlagen
  • Jahreskarten und Patenschaften
  • Streichelgehege für kleine Kinder
  • Spielplatz und Gastronomie

Woran Sie Angebote messen

Ein Betrieb, der bei Zoos, Tierparks und Wildgehege von sich aus auf Einschränkungen hinweist, ist meist der verlässlichere. Wer alles für machbar erklärt, hat entweder nicht hingesehen oder rechnet mit Nachträgen.

Reihenfolge, die sich bewährt hat
SchrittWorauf es ankommt
AnfrageAufgabe schriftlich beschreiben, identischer Text an alle Betriebe
AngebotPositionen einzeln, Material und Anfahrt getrennt ausgewiesen
AusführungÄnderungen und Nachträge vorher abstimmen, nicht nachträglich
OrtsterminBei allem, was über eine Kleinigkeit hinausgeht, vor dem Angebot sinnvoll
ZwischenstandBei mehrtägigen Arbeiten einmal gemeinsam draufschauen

Was den Preis bestimmt

Der günstigste Betrieb für Zoos, Tierparks und Wildgehege ist nicht automatisch der teuerste Fehler, aber ein Angebot, das deutlich unter den anderen liegt, verdient eine Rückfrage statt einer Unterschrift.

Im Umkreis

In Nordrhein-Westfalen sind einige Genehmigungs- und Meldewege landesspezifisch geregelt. Für Vorhaben in Gelsenkirchen ist die zuständige Stelle vor Ort maßgeblich.

Weitere Einträge am Ort

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Fragen und Antworten

Darf ich die Tiere füttern?

Nur dort, wo es ausdrücklich erlaubt ist, meist in Streichelgehegen mit Futter aus dem Automaten. Mitgebrachtes Brot ist fast überall verboten, weil es den Tieren schadet. In Zoos mit exotischen Tieren ist Füttern grundsätzlich untersagt.

Darf mein Hund mit in den Zoo?

In viele Wild- und Tierparks ja, an der Leine und außerhalb bestimmter Bereiche. In Zoos mit exotischen Tieren meist nicht, weil die Tiere darauf reagieren. Prüfen Sie die Hausordnung vor der Fahrt.

Was kostet der Eintritt in einen Zoo?

Das reicht vom kostenlosen Wildgehege bis zum zweistelligen Betrag im großen Zoo. Familienkarten, Jahreskarten und Ermäßigungen für Kinder, Schüler und Studierende sind üblich. Kleine Kinder kommen je nach Haus bis drei bis sechs Jahre kostenlos mit.

Darf ein Betrieb den Kostenvoranschlag überschreiten?

Geringfügig ja, wesentlich nicht ohne Ankündigung. Zeichnet sich eine deutliche Überschreitung ab, muss der Betrieb Sie informieren, und Sie können den Auftrag dann kündigen und nur die erbrachte Leistung zahlen.

Muss der Betrieb aus meinem Ort kommen?

Nein. Entscheidend ist, ob er Ihr Objekt anfährt und wie die Anfahrt berechnet wird. Gerade in kleineren Orten kommt der passende Betrieb häufig aus der Nachbargemeinde.

Darf ich einen Teil der Rechnung zurückbehalten?

Bei berechtigten Mängeln ja, in angemessener Höhe. Als Faustregel gilt ein Vielfaches der voraussichtlichen Beseitigungskosten. Ein pauschaler Abzug ohne benannten Mangel ist dagegen selbst eine Vertragsverletzung.

Zum Nachschlagen

Alle Angaben ohne Gewähr, Stand 09/2026. wo-wer-was.de ist unabhängig und mit keinem der gelisteten Betriebe verbunden.