Zoos, Tierparks und Wildgehege in Neumarkt in der Oberpfalz
Für Zoos, Tierparks und Wildgehege gibt es in Neumarkt in der Oberpfalz noch keinen Eintrag. Über das Formular lässt sich der erste kostenlos nachtragen.
- 0Einträge
- 41.255Einwohner
- BayernBundesland
- 92318Postleitzahl
In Neumarkt in der Oberpfalz gehört Zoos, Tierparks und Wildgehege zu den Leistungen, die regelmäßig gebraucht werden. Diese Seite bündelt die eingetragenen Betriebe und die Fragen, die vor der Beauftragung zu klären sind.
In Neumarkt in der Oberpfalz kennen sich die Betriebe im Bereich Zoos, Tierparks und Wildgehege untereinander. Das hat einen praktischen Vorteil: Wer keine Kapazität hat, nennt oft jemanden, der welche hat.
Verwaltungstechnisch gehört Neumarkt in der Oberpfalz zum Landkreis Neumarkt i.d.OPf. (Bayern). Was die Gemeinde nicht selbst erledigt, läuft über die Kreisverwaltung. Der Ort hat 41.255 Einwohner und die Postleitzahl 92318. Im gesamten Stadtgebiet zählt dieses Verzeichnis 493 Einträge. Burgthann liegt etwa 13.2 Kilometer entfernt und gehört für viele Betriebe zum selben Einzugsgebiet wie Neumarkt in der Oberpfalz.
Betriebe im Verzeichnis
In Neumarkt in der Oberpfalz ist zu dieser Branche noch kein Betrieb verzeichnet. Es wird hier nichts erfunden und nichts geschätzt: Was fehlt, fehlt auch in der Datenquelle.
Nächstgelegene Einträge
- Tiergarten Nürnberg Nürnberg, rund 29 km
- Freiland-Aquarium und -Terrarium Stein Stein, rund 34.3 km
- Bösbach Alpakas Weißenburg in Bayern, rund 40.9 km
- Feldnerhof Nürnberg, rund 41.6 km
- Wildpark Höllohe Maxhütte-Haidhof, rund 43.8 km
- Wild- und Freizeitpark Höllohe Maxhütte-Haidhof, rund 43.9 km
- Rotwildgehege Zirndorf, rund 44.3 km
- Wildpark Hufeisen Veldensteiner Forst Pegnitz, rund 46 km
Diese Liste ist nicht vollständig und behauptet das auch nicht. Wer in Neumarkt in der Oberpfalz im Bereich Zoos, Tierparks und Wildgehege arbeitet, kann sie in wenigen Minuten ergänzen. Betrieb eintragen
Worum es dabei geht
Füttern ist fast überall geregelt. In Streichel- und Wildgehegen gibt es Futterautomaten mit passendem Futter, mitgebrachtes Brot ist dagegen in der Regel verboten, weil es den Tieren schadet. In Zoos mit exotischen Arten ist das Füttern durch Besucher grundsätzlich untersagt. Halten Sie sich an die Schilder, auch wenn die Tiere noch so betteln.
Zoo, Tierpark, Wildpark und Wildgehege sind keine geschützten Begriffe, unterscheiden sich in der Praxis aber deutlich. Große Zoos halten Tiere aus aller Welt und betreiben Zuchtprogramme, Wildparks zeigen überwiegend heimische Arten in großen Gehegen, und Wildgehege am Ortsrand sind oft klein, kostenlos und von einem Verein betreut. Für den Ausflug heißt das: Dauer, Preis und Erlebnis liegen weit auseinander.
Das gehört zum Leistungsbild
Was Betriebe im Bereich Zoos, Tierparks und Wildgehege typischerweise anbieten. Der Umfang unterscheidet sich von Betrieb zu Betrieb, die Liste ist ein Anhaltspunkt und keine Zusicherung.
- Jahreskarten und Patenschaften
- Spielplatz und Gastronomie
- Führungen und Zooschule
- Fütterungen und Schaufütterungen
Vor der Beauftragung klären
Ein Betrieb, der bei Zoos, Tierparks und Wildgehege von sich aus auf Einschränkungen hinweist, ist meist der verlässlichere. Wer alles für machbar erklärt, hat entweder nicht hingesehen oder rechnet mit Nachträgen.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Ortstermin | Bei allem, was über eine Kleinigkeit hinausgeht, vor dem Angebot sinnvoll |
| Auftrag | Schriftlich, mit Leistungsumfang und Ausführungszeitraum |
| Ausführung | Änderungen und Nachträge vorher abstimmen, nicht nachträglich |
| Erreichbarkeit | Feste Ansprechperson und eine Nummer klären, unter der jemand rangeht |
| Zwischenstand | Bei mehrtägigen Arbeiten einmal gemeinsam draufschauen |
Was den Preis bestimmt
Was Zoos, Tierparks und Wildgehege kostet, entscheidet sich an drei Größen: Umfang, Zustand vor Ort und wie voll die Auftragsbücher gerade sind. Nur die erste können Sie selbst beeinflussen.
Im Umkreis
In Bayern sind einige Genehmigungs- und Meldewege landesspezifisch geregelt. Für Vorhaben in Neumarkt in der Oberpfalz ist die zuständige Stelle vor Ort maßgeblich.
Andere Leistungen in dieser Stadt
Die wiederkehrenden Fragen
Darf ich die Tiere füttern?
Nur dort, wo es ausdrücklich erlaubt ist, meist in Streichelgehegen mit Futter aus dem Automaten. Mitgebrachtes Brot ist fast überall verboten, weil es den Tieren schadet. In Zoos mit exotischen Tieren ist Füttern grundsätzlich untersagt.
Lohnt sich eine Jahreskarte?
Meist ab dem zweiten oder dritten Besuch. Manche Jahreskarten gelten zusätzlich in Partnerzoos oder bringen Rabatte in Gastronomie und Shop. Wer in der Nähe wohnt und mit Kindern kommt, fährt damit fast immer günstiger.
Darf mein Hund mit in den Zoo?
In viele Wild- und Tierparks ja, an der Leine und außerhalb bestimmter Bereiche. In Zoos mit exotischen Tieren meist nicht, weil die Tiere darauf reagieren. Prüfen Sie die Hausordnung vor der Fahrt.
Woran erkenne ich einen unseriösen Anbieter?
An fehlender Anschrift, Druck zur sofortigen Unterschrift, Weigerung, schriftlich zu kalkulieren, und an Werbung, die eine Nähe vortäuscht, die es nicht gibt. Seriöse Betriebe haben kein Problem mit Bedenkzeit.
Sind die Einträge in diesem Verzeichnis geprüft?
Die Grunddaten stammen aus offenen Datenquellen und aus eingereichten Einträgen, die vor der Freischaltung gesichtet werden. Qualifikationen und Versicherungen werden nicht geprüft, und das wird hier auch nicht behauptet.
Wie erkenne ich, ob ein Angebot vollständig ist?
Ein vollständiges Angebot benennt die Leistung, die Menge oder Fläche, das Material und den Zeitraum. Fehlt eine dieser Angaben, ist der Betrag später verhandelbar, und zwar nicht zu Ihren Gunsten.
Hintergrund und Begriffe
wo-wer-was.de ist ein unabhängiges Verzeichnis und kein amtliches Portal. Verbindliche Auskünfte erteilt der jeweilige Betrieb oder die zuständige Stelle. Stand der Daten: 09/2026.
