Schreiner und Tischler in Pohlheim
Zu Schreiner und Tischler in Pohlheim liegen 2 Einträge vor. Hervorgehobene Einträge stehen oben und sind gekennzeichnet, alles andere folgt der Vollständigkeit der Angaben.
- 2Einträge
- 18.199Einwohner
- HessenBundesland
- 35415Postleitzahl
In Pohlheim gehört Schreiner und Tischler zu den Leistungen, die regelmäßig gebraucht werden. Diese Seite bündelt die eingetragenen Betriebe und die Fragen, die vor der Beauftragung zu klären sind.
Kleinere Städte haben bei Schreiner und Tischler selten Überkapazität. Wer flexibel beim Termin ist, kommt hier meist schneller zum Ziel als über den Preis.
Pohlheim liegt im Landkreis Gießen in Hessen. Ein Teil der Zuständigkeiten liegt bei der Gemeinde, ein anderer beim Kreis. Bei 18.199 Einwohnern umfasst das Stadtgebiet die Postleitzahl 35415. Gemessen an der Einwohnerzahl ist der Bereich Schreiner und Tischler in Pohlheim im üblichen Rahmen besetzt: rund 1,1 Einträge je 10.000 Einwohner. Insgesamt führt das Verzeichnis 106 Einträge für Pohlheim über alle Branchen hinweg. Der nächste größere Ort im Verzeichnis ist Gießen, rund 8 Kilometer entfernt. Betriebe von dort fahren Pohlheim in der Regel mit an.
Wer ist gelistet?
Betriebe aus Pohlheim können sich selbst eintragen. Gebraucht werden Name, Adresse und eine Kontaktmöglichkeit, alles Weitere ist freiwillig. Betrieb eintragen
Worum es dabei geht
Die Oberfläche entscheidet über Pflege und Reparatur. Geölte Flächen lassen sich punktuell nachbehandeln, sind aber empfindlicher gegen Wasserränder. Lackierte Flächen sind widerstandsfähiger, bei einer Beschädigung muss jedoch meist das ganze Bauteil überarbeitet werden. Für Arbeitsplatten und Tische ist das der wichtigere Punkt als die Frage nach der Holzart.
Der Preis entsteht vor allem aus Aufmaß, Zuschnitt, Oberfläche und Montage, nicht aus dem Holz allein. Massivholz arbeitet mit der Raumfeuchte, deshalb werden Bewegungsfugen eingeplant und Möbel oft erst nach einer Akklimatisierung montiert. Bei Sonderanfertigungen nach Ihren Vorgaben gibt es kein Widerrufsrecht, Änderungswünsche nach der Auftragsbestätigung kosten deshalb Geld.
Womit diese Betriebe beauftragt werden
Typischerweise wird Folgendes angeboten. Wer mehrere dieser Punkte zugleich braucht, sollte das gleich in der Anfrage nennen.
- Holzreparatur und Aufarbeitung
- Küchenmontage und Arbeitsplatten
- Möbel nach Maß
- Einbauschränke für Dachschrägen und Nischen
Vor der Beauftragung klären
Wer bei Schreiner und Tischler ein Angebot bekommt, sollte auf die Positionen schauen, die pauschal ausgewiesen sind. Pauschalen sind nicht schlechter, aber sie verbergen, wie gerechnet wurde.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Anfrage | Aufgabe schriftlich beschreiben, identischer Text an alle Betriebe |
| Angebot | Positionen einzeln, Material und Anfahrt getrennt ausgewiesen |
| Material | Klären, wer besorgt und wer für die Eignung haftet |
| Gewährleistung | Fristen notieren, Mängel schriftlich und mit Frist rügen |
| Zwischenstand | Bei mehrtägigen Arbeiten einmal gemeinsam draufschauen |
Zur Preisfrage
Bei Schreiner und Tischler wird häufig nach Aufwand abgerechnet, wenn sich der Umfang vorher nicht sicher bestimmen lässt. Dann sollten Sie eine Obergrenze vereinbaren, ab der Rücksprache gehalten wird.
Betriebe in der Nähe
Zuständigkeiten und Gebührenordnungen unterscheiden sich in Hessen teils von Nachbarbundesländern. Für Pohlheim gilt das Landesrecht von Hessen.
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Häufige Fragen
Warum verlangen Schreiner ein Aufmaß vor dem Angebot?
Wände sind selten im Winkel und Böden selten eben. Ohne Aufmaß müsste der Betrieb Toleranzen einkalkulieren, die den Preis nach oben treiben oder später zu Nacharbeit führen. Das Aufmaß wird teils separat berechnet und bei Auftragserteilung angerechnet. Fragen Sie, wie der Betrieb das handhabt.
Lässt sich eine beschädigte Oberfläche nacharbeiten?
Massive Flächen lassen sich abschleifen und neu behandeln. Bei furnierten Platten ist die Nutzschicht dünn, ein Durchschliff ist dann nicht mehr zu retten. Das betrifft vor allem Tischplatten und Treppenstufen. Nennen Sie dem Betrieb vorab den Aufbau des Möbels, sonst ändert sich beim Termin der gesamte Lösungsweg.
Darf ein Betrieb den Kostenvoranschlag überschreiten?
Geringfügig ja, wesentlich nicht ohne Ankündigung. Zeichnet sich eine deutliche Überschreitung ab, muss der Betrieb Sie informieren, und Sie können den Auftrag dann kündigen und nur die erbrachte Leistung zahlen.
Sind die Betriebe nach Qualität sortiert?
Nein. Sortiert wird nach Vollständigkeit der hinterlegten Angaben, hervorgehobene Einträge stehen oben und sind als solche gekennzeichnet. Eine Bewertung der Arbeitsqualität findet hier nicht statt.
Was tun, wenn die Angaben zu einem Betrieb falsch sind?
Melden Sie es. Belegbare Korrekturen werden übernommen, Löschwünsche von Betriebsinhabern ohne Rückfrage umgesetzt.
Begriffe dazu
Stand 09/2026. Die Angaben sind redaktionell und unverbindlich. Für Auskünfte zum Einzelfall wenden Sie sich an den Betrieb oder die zuständige Stelle.