Zoos, Tierparks und Wildgehege in Rastede
Dieses Verzeichnis hat für Rastede noch keinen Betrieb im Bereich Zoos, Tierparks und Wildgehege erfasst. Nachbarorte sind weiter unten verlinkt.
- 0Einträge
- 23.247Einwohner
- NiedersachsenBundesland
- 26180Postleitzahl
Zoos, Tierparks und Wildgehege in Rastede: Diese Übersicht führt die Betriebe, die im Stadtgebiet und im näheren Umfeld gelistet sind, und beschreibt, welche Leistungen dahinterstehen.
In Städten dieser Größe zählt Weiterempfehlung im Bereich Zoos, Tierparks und Wildgehege mehr als Werbung. Ein Betrieb, der hier seit Jahren arbeitet, ist meist bekannt.
Rastede ist Teil des Landkreis Ammerland in Niedersachsen, und dieser Zuschnitt bestimmt auch, wo Betriebe aus der Umgebung ihren Einzugsbereich sehen. Auf die Postleitzahl 26180 kommen 23.247 Einwohner. Über alle Branchen zusammen sind für Rastede 291 Einträge erfasst. Mit 11.8 Kilometern Entfernung ist Oldenburg der nächste größere Ort, was die Auswahl in Rastede praktisch erweitert.
Verzeichnete Betriebe
In Rastede ist zu dieser Branche noch kein Betrieb verzeichnet. Es wird hier nichts erfunden und nichts geschätzt: Was fehlt, fehlt auch in der Datenquelle.
Nächstgelegene Einträge
- Seelter Reptilienhuus Saterland, rund 38.6 km
- Tiergarten Ludwigslust Osterholz-Scharmbeck, rund 39.2 km
- Zoo am Meer Bremerhaven, rund 41.7 km
- Tierpark CUX‑ART Beverstedt, rund 47 km
- Tier- und Landschaftsprojekt Sportgarten Bremen, rund 49.9 km
- Kinder- und Jugendfarm Bremen, rund 51.8 km
- Kleinzoo Oevermann Vechta, rund 54.7 km
- Tierpark Petermoor (Arche-Park) Bassum, rund 57.8 km
Sie finden Ihren Betrieb hier nicht oder die Angaben stimmen nicht mehr? Beides lässt sich über das Formular korrigieren, kostenlos und ohne Vertrag. Betrieb eintragen
Was Sie wissen sollten
Zoo, Tierpark, Wildpark und Wildgehege sind keine geschützten Begriffe, unterscheiden sich in der Praxis aber deutlich. Große Zoos halten Tiere aus aller Welt und betreiben Zuchtprogramme, Wildparks zeigen überwiegend heimische Arten in großen Gehegen, und Wildgehege am Ortsrand sind oft klein, kostenlos und von einem Verein betreut. Für den Ausflug heißt das: Dauer, Preis und Erlebnis liegen weit auseinander.
Rechtlich ist ein Zoo eine dauerhafte Einrichtung, in der lebende Tiere wild lebender Arten an mindestens sieben Tagen im Jahr zur Schau gestellt werden. Errichtung und Betrieb brauchen nach § 42 des Bundesnaturschutzgesetzes eine Genehmigung, die sich auf die Anlage, den Betreiber und die Zahl der Tiere je Art bezieht. Zirkusse, Tierhandlungen und sehr kleine Gehege fallen nicht darunter.
Das gehört zum Leistungsbild
Diese Leistungen gehören üblicherweise zum Bild. Ob ein einzelner Betrieb sie alle abdeckt, steht damit nicht fest und sollte vorher gefragt werden.
- Rundgang durch die Tieranlagen
- Fütterungen und Schaufütterungen
- Jahreskarten und Patenschaften
- Spielplatz und Gastronomie
Angebote richtig vergleichen
Achten Sie bei Zoos, Tierparks und Wildgehege darauf, wie genau die Aufgabe im Angebot beschrieben ist. Eine Zeile mit einer Pauschale ist bequem zu lesen und im Streitfall wertlos.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Rechnung | Pflichtangaben prüfen, per Überweisung zahlen, Beleg aufheben |
| Zahlungsweise | Überweisung statt bar, sonst entfällt der Steuerbonus |
| Anfrage | Aufgabe schriftlich beschreiben, identischer Text an alle Betriebe |
| Unterlagen danach | Rechnung, Protokolle und Garantiekarten zusammen ablegen |
| Angebot | Positionen einzeln, Material und Anfahrt getrennt ausgewiesen |
Was das kostet
Was Zoos, Tierparks und Wildgehege kostet, entscheidet sich an drei Größen: Umfang, Zustand vor Ort und wie voll die Auftragsbücher gerade sind. Nur die erste können Sie selbst beeinflussen.
Nachbarorte
Zuständigkeiten und Gebührenordnungen unterscheiden sich in Niedersachsen teils von Nachbarbundesländern. Für Rastede gilt das Landesrecht von Niedersachsen.
Weitere Einträge am Ort
Fragen und Antworten
Darf ich die Tiere füttern?
Nur dort, wo es ausdrücklich erlaubt ist, meist in Streichelgehegen mit Futter aus dem Automaten. Mitgebrachtes Brot ist fast überall verboten, weil es den Tieren schadet. In Zoos mit exotischen Tieren ist Füttern grundsätzlich untersagt.
Darf mein Hund mit in den Zoo?
In viele Wild- und Tierparks ja, an der Leine und außerhalb bestimmter Bereiche. In Zoos mit exotischen Tieren meist nicht, weil die Tiere darauf reagieren. Prüfen Sie die Hausordnung vor der Fahrt.
Wie erkenne ich, ob ein Angebot vollständig ist?
Ein vollständiges Angebot benennt die Leistung, die Menge oder Fläche, das Material und den Zeitraum. Fehlt eine dieser Angaben, ist der Betrag später verhandelbar, und zwar nicht zu Ihren Gunsten.
Kostet die Vermittlung über dieses Portal etwas?
Hier wird nichts vermittelt. Dieses Verzeichnis listet nur, wer wo eingetragen ist, nimmt keine Provision und verkauft keine Anfragen weiter.
Sollte ich Material selbst besorgen?
Möglich ist es, aber es verschiebt die Verantwortung: Für die Eignung des beigestellten Materials haften Sie, und bei einem Mangel wird die Abgrenzung schwierig. Klären Sie das vorher ausdrücklich.
Begriffe dazu
Die Einträge wurden aus offenen Daten und geprüften Einreichungen zusammengestellt (Stand 09/2026). Sie ersetzen keine verbindliche Auskunft des Betriebs.
