Zum Inhalt springen

Zoos, Tierparks und Wildgehege in Wardenburg

Kurz gesagt

Zu Zoos, Tierparks und Wildgehege liegt für Wardenburg bislang kein Eintrag vor. Das heißt nicht, dass es keinen Betrieb gibt: Die Liste wächst über Einreichungen und offene Daten.

Wer Ausflug, Eintritt, Fütterung, Jahreskarte in Wardenburg beauftragen will, steht vor der Frage, wen er anfragt und woran er die Antworten misst. Diese Seite hilft bei beidem.

Wardenburg ist eine Kleinstadt mit etwa 16.518 Einwohnern. Betriebe im Bereich Zoos, Tierparks und Wildgehege arbeiten hier meist im Umkreis mehrerer Gemeinden.

Wardenburg ist Teil des Landkreis Oldenburg in Niedersachsen, und dieser Zuschnitt bestimmt auch, wo Betriebe aus der Umgebung ihren Einzugsbereich sehen. Der Ort hat 16.518 Einwohner und die Postleitzahlen 26203, 26209. Insgesamt führt das Verzeichnis 170 Einträge für Wardenburg über alle Branchen hinweg. Der nächste größere Ort im Verzeichnis ist Oldenburg, rund 9.2 Kilometer entfernt. Betriebe von dort fahren Wardenburg in der Regel mit an.

Die Einträge im Überblick

In Wardenburg ist zu dieser Branche noch kein Betrieb verzeichnet. Es wird hier nichts erfunden und nichts geschätzt: Was fehlt, fehlt auch in der Datenquelle.

Nächstgelegene Einträge

Sie betreiben in Wardenburg einen Betrieb im Bereich Zoos, Tierparks und Wildgehege und stehen hier nicht? Der Eintrag ist kostenlos und dauert wenige Minuten. Betrieb eintragen

Worum es dabei geht

Beim Eintritt lohnt der Blick auf Familien- und Jahreskarten. In vielen Häusern ist die Jahreskarte schon ab dem zweiten oder dritten Besuch günstiger, manche gelten zusätzlich in Partnerzoos. Kinder unter einem bestimmten Alter kommen kostenlos hinein, die Grenze liegt je nach Haus zwischen drei und sechs Jahren. Hunde dürfen in manche Tierparks mit, in Zoos meist nicht.

Füttern ist fast überall geregelt. In Streichel- und Wildgehegen gibt es Futterautomaten mit passendem Futter, mitgebrachtes Brot ist dagegen in der Regel verboten, weil es den Tieren schadet. In Zoos mit exotischen Arten ist das Füttern durch Besucher grundsätzlich untersagt. Halten Sie sich an die Schilder, auch wenn die Tiere noch so betteln.

Das gehört zum Leistungsbild

Üblich sind die folgenden Arbeiten. Kleinere Betriebe konzentrieren sich oft auf einen Teil davon, was kein Nachteil sein muss.

  • Jahreskarten und Patenschaften
  • Streichelgehege für kleine Kinder
  • Rundgang durch die Tieranlagen
  • Spielplatz und Gastronomie

Angebote richtig vergleichen

Bei Zoos, Tierparks und Wildgehege ist die Zahl der beteiligten Gewerke entscheidend. Wer selbst koordiniert, spart die Aufschläge, trägt dafür aber das Terminrisiko zwischen den Beteiligten.

Der Weg von der Anfrage zur Abnahme
SchrittWorauf es ankommt
RechnungPflichtangaben prüfen, per Überweisung zahlen, Beleg aufheben
NachträgeVorab festlegen, ab welcher Abweichung Rücksprache gehalten wird
MaterialKlären, wer besorgt und wer für die Eignung haftet
ZwischenstandBei mehrtägigen Arbeiten einmal gemeinsam draufschauen
AbnahmeGemeinsam vor Ort, Mängel im Protokoll festhalten

Kosten und Angebote

Kostenangaben zu Zoos, Tierparks und Wildgehege schwanken regional erheblich. Sinnvoll ist der Vergleich mehrerer Angebote für dieselbe Leistungsbeschreibung, nicht der Blick auf Durchschnittswerte.

Im Umkreis

Wardenburg teilt sich mit den umliegenden Gemeinden in Landkreis Oldenburg denselben Kreis von Betrieben. Mehrere Anfragen im Umkreis erhöhen die Trefferquote deutlich.

Auch gesucht in dieser Stadt

Alle Branchen in Wardenburg

Nachgefragt

Lohnt sich eine Jahreskarte?

Meist ab dem zweiten oder dritten Besuch. Manche Jahreskarten gelten zusätzlich in Partnerzoos oder bringen Rabatte in Gastronomie und Shop. Wer in der Nähe wohnt und mit Kindern kommt, fährt damit fast immer günstiger.

Darf mein Hund mit in den Zoo?

In viele Wild- und Tierparks ja, an der Leine und außerhalb bestimmter Bereiche. In Zoos mit exotischen Tieren meist nicht, weil die Tiere darauf reagieren. Prüfen Sie die Hausordnung vor der Fahrt.

Wie aktuell sind die Angaben?

Der Stand ist im Fußbereich jeder Seite vermerkt. Ein Verzeichnis dieser Größe kann nicht garantieren, dass jeder Eintrag heute noch stimmt, verbindlich ist immer die Angabe des Betriebs selbst.

Was steht auf einer korrekten Rechnung?

Name und Anschrift beider Seiten, Steuer- oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Rechnungsdatum und Nummer, Leistungsbeschreibung, Zeitpunkt der Leistung sowie Nettobetrag, Steuersatz und Steuerbetrag. Für den Steuerbonus müssen Lohn- und Materialkosten getrennt ausgewiesen sein.

Muss ich eine Anzahlung leisten?

Bei größeren Aufträgen ist eine Abschlagszahlung üblich, vor allem wenn Material vorfinanziert wird. Ungewöhnlich ist eine Vorkasse über den vollen Betrag, besonders bei einem Betrieb, mit dem Sie noch nie gearbeitet haben.

Zum Nachschlagen

Hinweis: Diese Seite ist redaktionell zusammengestellt und nicht amtlich. Für den Einzelfall gilt die Auskunft des Anbieters. Angaben mit Stand 09/2026.