Kinos in Ratingen
Zu Kinos in Ratingen liegen 1 Einträge vor. Hervorgehobene Einträge stehen oben und sind gekennzeichnet, alles andere folgt der Vollständigkeit der Angaben.
- 1Eintrag
- 87.513Einwohner
- Nordrhein-WestfalenBundesland
- 40878 bis 40885Postleitzahlen
Diese Seite ist der Ausgangspunkt für Kinos in Ratingen. Sie nennt die verzeichneten Betriebe und beschreibt, was diese Arbeit ausmacht und wo die Unterschiede zwischen Angeboten liegen.
Ratingen hat einen Kern eigener Betriebe, ergänzt durch Anbieter aus dem Umland. Für Kinos lohnt der Blick auf die Nachbarorte.
Ratingen liegt im Kreis Mettmann in Nordrhein-Westfalen. Ein Teil der Zuständigkeiten liegt bei der Gemeinde, ein anderer beim Kreis. Auf 5 Postleitzahlen von 40878 bis 40885 kommen 87.513 Einwohner. Gemessen an der Einwohnerzahl ist der Bereich Kinos in Ratingen eher dünn besetzt: rund 0,1 Einträge je 10.000 Einwohner. Im gesamten Stadtgebiet zählt dieses Verzeichnis 553 Einträge. Der nächste größere Ort im Verzeichnis ist Düsseldorf, rund 9.7 Kilometer entfernt. Betriebe von dort fahren Ratingen in der Regel mit an.
Diese Betriebe sind erfasst
Sie finden Ihren Betrieb hier nicht oder die Angaben stimmen nicht mehr? Beides lässt sich über das Formular korrigieren, kostenlos und ohne Vertrag. Betrieb eintragen
Worum es dabei geht
Beim Jugendschutz gilt das Jugendschutzgesetz. Filme werden mit den Altersstufen ohne Altersbeschränkung, ab sechs, ab zwölf, ab sechzehn und keine Jugendfreigabe gekennzeichnet. Eine Besonderheit gibt es bei den ab zwölf freigegebenen Filmen: Kinder ab sechs Jahren dürfen sie sehen, wenn eine personensorgeberechtigte oder erziehungsbeauftragte Person sie begleitet.
Auch die Uhrzeit spielt eine Rolle. Kinder unter sechs Jahren dürfen nur in Begleitung ins Kino, Kinder ab sechs nur dann allein, wenn die Vorstellung bis 20 Uhr beendet ist. Bei Jugendlichen unter sechzehn ist die Grenze 22 Uhr, bei Jugendlichen ab sechzehn 24 Uhr. Danach ist die Begleitung durch eine personensorgeberechtigte oder erziehungsbeauftragte Person nötig.
Was üblicherweise angeboten wird
Diese Leistungen gehören üblicherweise zum Bild. Ob ein einzelner Betrieb sie alle abdeckt, steht damit nicht fest und sollte vorher gefragt werden.
- Kinogutscheine und Treuekarten
- Vorpremieren und Filmreihen
- Originalfassungen und Filmkunst
- Aktuelles Kinoprogramm
Was vor der Vergabe geklärt sein sollte
Bei Kinos lohnt die Frage nach dem konkreten Ausführungszeitraum statt nach dem frühestmöglichen Beginn. Der frühe Start nützt nichts, wenn danach drei Wochen nichts passiert.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Anfrage | Aufgabe schriftlich beschreiben, identischer Text an alle Betriebe |
| Abnahme | Gemeinsam vor Ort, Mängel im Protokoll festhalten |
| Material | Klären, wer besorgt und wer für die Eignung haftet |
| Ausführung | Änderungen und Nachträge vorher abstimmen, nicht nachträglich |
| Nachträge | Vorab festlegen, ab welcher Abweichung Rücksprache gehalten wird |
Was den Preis bestimmt
Bei Kinos entscheidet der Aufwand vor Ort, nicht die Preisliste. Ein Ortstermin vor dem Angebot spart in aller Regel mehr, als er kostet.
Betriebe in der Nähe
Zuständigkeiten und Gebührenordnungen unterscheiden sich in Nordrhein-Westfalen teils von Nachbarbundesländern. Für Ratingen gilt das Landesrecht von Nordrhein-Westfalen.
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Fragen und Antworten
Kann ich Kinokarten zurückgeben?
In der Regel nicht. Bei Ausfall oder technischen Störungen bekommen Sie Ersatz oder Geld zurück. Ein Umtausch auf einen anderen Termin ist oft möglich, wenn Sie vorher anrufen.
Was bedeutet OV, OmU und OmeU?
OV ist die Originalfassung ohne Untertitel, OmU die Originalfassung mit deutschen Untertiteln, OmeU die mit englischen. Programmkinos zeigen häufiger Originalfassungen als Multiplexe.
Was ist der Unterschied zwischen Angebot und Kostenvoranschlag?
Ein angenommenes Angebot ist verbindlich, der Kostenvoranschlag ist eine fachmännische Schätzung. Welches von beidem vorliegt, steht meist im Dokument selbst. Fragen Sie nach, wenn es nicht dasteht.
Wie melde ich einen Mangel richtig?
Schriftlich, mit Beschreibung des Mangels und einer angemessenen Frist zur Nachbesserung. Wichtig ist die Reihenfolge: Erst Nachbesserung verlangen, dann erst über Minderung oder Ersatzvornahme nachdenken.
Sind die Einträge in diesem Verzeichnis geprüft?
Die Grunddaten stammen aus offenen Datenquellen und aus eingereichten Einträgen, die vor der Freischaltung gesichtet werden. Qualifikationen und Versicherungen werden nicht geprüft, und das wird hier auch nicht behauptet.
Hintergrund und Begriffe
Redaktioneller Hinweis: Diese Seite gibt den Datenstand 09/2026 wieder. wo-wer-was.de gehört zu keinem der gelisteten Betriebe und vermittelt keine Aufträge.
