Campingplätze und Wohnmobilstellplätze in Weil im Schönbuch
Zu Campingplätze und Wohnmobilstellplätze liegt für Weil im Schönbuch bislang kein Eintrag vor. Das heißt nicht, dass es keinen Betrieb gibt: Die Liste wächst über Einreichungen und offene Daten.
- 0Einträge
- 10.274Einwohner
- Baden-WürttembergBundesland
- 71093Postleitzahl
Ob es um Stellplatz für Zelt, Wohnwagen oder Wohnmobil geht oder um eine kleinere Arbeit zwischendurch: Diese Übersicht für Weil im Schönbuch zeigt die verzeichneten Betriebe und erklärt, wie ein Vergleich sinnvoll aufgebaut wird.
Weil im Schönbuch ist eine Kleinstadt mit etwa 10.274 Einwohnern. Betriebe im Bereich Campingplätze und Wohnmobilstellplätze arbeiten hier meist im Umkreis mehrerer Gemeinden.
Weil im Schönbuch ist Teil des Landkreis Böblingen in Baden-Württemberg, und dieser Zuschnitt bestimmt auch, wo Betriebe aus der Umgebung ihren Einzugsbereich sehen. Bei 10.274 Einwohnern umfasst das Stadtgebiet die Postleitzahl 71093. Insgesamt führt das Verzeichnis 104 Einträge für Weil im Schönbuch über alle Branchen hinweg. Der nächste größere Ort im Verzeichnis ist Tübingen, rund 11.3 Kilometer entfernt. Betriebe von dort fahren Weil im Schönbuch in der Regel mit an.
Die Einträge im Überblick
In Weil im Schönbuch ist zu dieser Branche noch kein Betrieb verzeichnet. Es wird hier nichts erfunden und nichts geschätzt: Was fehlt, fehlt auch in der Datenquelle.
Nächstgelegene Einträge
- Wohnmobilstellplatz im Zimmerschlag Schönaich, rund 5.7 km
- WoMo-Stellplatz am Waldhaus Hildrizhausen Hildrizhausen, rund 6.7 km
- Wohnmobilstellplatz Badezentrum Sindelfingen Sindelfingen, rund 11.4 km
- Reisemobilstellplätze Messe Stuttgart Leinfelden-Echterdingen, rund 11.9 km
- Wagenburg Bambule Tübingen, rund 12.5 km
- Neckarcamping Tübingen, rund 12.5 km
- FKK-Familiensportbund FSB Stuttgart-Fasanenhof e.V. Stuttgart, rund 12.5 km
- Wagenburg Kuntabunt Tübingen, rund 12.5 km
Betriebe aus Weil im Schönbuch können sich selbst eintragen. Gebraucht werden Name, Adresse und eine Kontaktmöglichkeit, alles Weitere ist freiwillig. Betrieb eintragen
Aus der Praxis dieser Branche
Der Preis setzt sich aus mehreren Positionen zusammen und nicht aus einem Nachtpreis: Standplatz, Erwachsene und Kinder je nach Alter, Fahrzeug, Hund und Strom werden getrennt berechnet, dazu kommt die Kurtaxe nach kommunaler Satzung. Strom läuft entweder über eine Tagespauschale oder über den Zähler an der Säule, abgerechnet wird dann bei der Abreise.
Ver- und Entsorgung ist der praktische Kern: Frischwasser zapfen, Grauwasser in den Bodeneinlauf ablassen und die Kassettentoilette an der dafür vorgesehenen Station entleeren. Dafür gibt es feste Punkte auf dem Gelände, das Ablassen daneben ist verboten. Prüfen Sie vorab, ob die Station im Preis enthalten ist und ob sie im Winter in Betrieb bleibt.
Das gehört zum Leistungsbild
Das ist das gängige Leistungsspektrum. Fragen Sie bei ungewöhnlichen Aufgaben direkt nach, statt sie beim ersten Termin vorauszusetzen.
- Stromanschluss und Wasser am Platz
- Ver- und Entsorgung für Wohnmobile
- Dauerstellplätze für die Saison
- Mietunterkünfte wie Hütten oder Mobilheime
Worauf es bei der Auswahl ankommt
Prüfen Sie bei Campingplätze und Wohnmobilstellplätze, ob der Betrieb den Auftrag selbst ausführt oder weitergibt. Beides ist üblich, aber es ändert, wer für Mängel gerade steht.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Angebot | Positionen einzeln, Material und Anfahrt getrennt ausgewiesen |
| Ausführung | Änderungen und Nachträge vorher abstimmen, nicht nachträglich |
| Anfrage | Aufgabe schriftlich beschreiben, identischer Text an alle Betriebe |
| Zwischenstand | Bei mehrtägigen Arbeiten einmal gemeinsam draufschauen |
| Zahlungsweise | Überweisung statt bar, sonst entfällt der Steuerbonus |
Kosten und Angebote
Nachträge sind bei Campingplätze und Wohnmobilstellplätze der Normalfall, sobald sich die Ausgangslage anders darstellt als angenommen. Klären Sie vorab, wie mit solchen Nachträgen verfahren wird.
Im Umkreis
Der Einzugsbereich vieler Betriebe rund um Weil im Schönbuch reicht bis in Landkreis Böblingen hinein. Entfernung und Anfahrtspauschale sind deshalb früh zu klären.
Weitere Einträge am Ort
Häufige Fragen
Wie wird der Strom abgerechnet?
Entweder über eine Tagespauschale oder über den Zähler an der Säule, dann wird der Verbrauch bei der Abreise abgelesen und berechnet. Notieren Sie den Zählerstand bei der Ankunft selbst. Achten Sie außerdem auf die Absicherung der Säule, Klimaanlage und Heizlüfter zusammen lösen dort regelmäßig den Automaten aus.
Wo entsorge ich Chemietoilette und Abwasser?
An der Ver- und Entsorgungsstation des Platzes, für Kassette und Grauwasser gibt es getrennte Einläufe. Das Ablassen auf der Parzelle, im Gebüsch oder in einen Gully ist verboten und wird auf vielen Plätzen mit sofortigem Platzverweis geahndet. Fragen Sie an der Rezeption, wo die Station liegt.
Kann ich ohne Reservierung anreisen?
Außerhalb der Saison meist ja, in Ferienzeiten und an langen Wochenenden selten. Viele Plätze arbeiten dann mit Mindestaufenthalt und festen Anreisefenstern, weil nach Schließung der Schranke niemand mehr eingewiesen wird. Rufen Sie am selben Tag an, wenn Sie spät ankommen, sonst stehen Sie vor einem geschlossenen Tor.
Wie erkenne ich, ob ein Angebot vollständig ist?
Ein vollständiges Angebot benennt die Leistung, die Menge oder Fläche, das Material und den Zeitraum. Fehlt eine dieser Angaben, ist der Betrag später verhandelbar, und zwar nicht zu Ihren Gunsten.
Bekomme ich etwas von der Steuer zurück?
Für Arbeiten im eigenen Haushalt sind 20 Prozent der Lohnkosten absetzbar, bei Handwerkerleistungen bis 1.200 Euro im Jahr. Voraussetzung sind eine Rechnung und die Zahlung per Überweisung, Barzahlung wird nicht anerkannt.
Sind die Einträge in diesem Verzeichnis geprüft?
Die Grunddaten stammen aus offenen Datenquellen und aus eingereichten Einträgen, die vor der Freischaltung gesichtet werden. Qualifikationen und Versicherungen werden nicht geprüft, und das wird hier auch nicht behauptet.
Zum Nachschlagen
Hinweis: Diese Seite ist redaktionell zusammengestellt und nicht amtlich. Für den Einzelfall gilt die Auskunft des Anbieters. Angaben mit Stand 09/2026.