Maler und Lackierer in Bingen am Rhein
Zu Maler und Lackierer liegt für Bingen am Rhein bislang kein Eintrag vor. Das heißt nicht, dass es keinen Betrieb gibt: Die Liste wächst über Einreichungen und offene Daten.
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- 26.339Einwohner
- Rheinland-PfalzBundesland
- 55411Postleitzahl
Die Suche nach einem passenden Anbieter für Innenanstrich, Fassade, Tapete, Lackierarbeiten endet selten beim ersten Treffer. Für Bingen am Rhein zeigt diese Seite, welche Betriebe verzeichnet sind und woran sich Angebote unterscheiden.
Der Auftragsbestand bei Maler und Lackierer schwankt in Bingen am Rhein stärker als in Ballungsräumen. Außerhalb der Saison sind Termine hier deutlich leichter zu bekommen.
Verwaltungstechnisch gehört Bingen am Rhein zum Landkreis Mainz-Bingen (Rheinland-Pfalz). Was die Gemeinde nicht selbst erledigt, läuft über die Kreisverwaltung. Bei 26.339 Einwohnern umfasst das Stadtgebiet die Postleitzahl 55411. Über alle Branchen zusammen sind für Bingen am Rhein 308 Einträge erfasst. Wiesbaden liegt etwa 27.3 Kilometer entfernt und gehört für viele Betriebe zum selben Einzugsgebiet wie Bingen am Rhein.
Die Einträge im Überblick
In Bingen am Rhein ist zu dieser Branche noch kein Betrieb verzeichnet. Es wird hier nichts erfunden und nichts geschätzt: Was fehlt, fehlt auch in der Datenquelle.
Nächstgelegene Einträge
- Reckert Geisenheim, rund 5.2 km
- Lorenz Ingelheim am Rhein, rund 12.2 km
- Malerfachbetrieb Andreas Poppe Nieder-Olm, rund 21 km
- Johann Pauly Jr. Wiesbaden, rund 23.5 km
- Decoplan Mainz, rund 25.3 km
- Form+farbe Taunusstein, rund 25.5 km
- Ohrlein Mainz, rund 25.8 km
- H. Jörg Weimer Malermeister Mainz, rund 26 km
Fehlt Ihr Betrieb in dieser Liste? Tragen Sie ihn kostenlos ein, wir prüfen die Angaben und schalten den Eintrag frei. Betrieb eintragen
Was diese Arbeit ausmacht
Viele Malerbetriebe führen auch Putz- und Fassadenarbeiten aus, bis hin zum Wärmedämmverbundsystem. Dann greifen Anforderungen an den Wärmeschutz, und der Aufbau muss zum vorhandenen Untergrund passen. Vor jedem Fassadenanstrich steht die Prüfung auf Haftung, Algen und Risse, denn Farbe auf losem Altanstrich blättert ab, unabhängig davon, wie teuer sie war.
Das Maler- und Lackiererhandwerk ist zulassungspflichtig, der Betrieb muss also in der Handwerksrolle eingetragen sein. Am Material erkennen Sie die Qualität an Kennwerten: Nassabriebklasse und Deckvermögen stehen auf dem Gebinde. Zwei Durchgänge mit einer dünnen Farbe ersetzen keinen deckenden Aufbau, deshalb gehört ins Angebot, wie viele Anstriche in welcher Farbe vorgesehen sind.
Womit diese Betriebe beauftragt werden
Üblich sind die folgenden Arbeiten. Kleinere Betriebe konzentrieren sich oft auf einen Teil davon, was kein Nachteil sein muss.
- Bodenbeschichtung in Garage und Keller
- Spachtel- und Putzarbeiten
- Lackieren von Türen, Fenstern und Heizkörpern
- Innenanstrich und Tapezierarbeiten
Was vor der Vergabe geklärt sein sollte
Ein belastbarer Vergleich bei Maler und Lackierer beginnt mit derselben Aufgabenbeschreibung an alle Angefragten. Unterschiedliche Leistungsumfänge sind der häufigste Grund, warum Angebote nicht vergleichbar sind.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Anfrage | Aufgabe schriftlich beschreiben, identischer Text an alle Betriebe |
| Ausführung | Änderungen und Nachträge vorher abstimmen, nicht nachträglich |
| Unterlagen danach | Rechnung, Protokolle und Garantiekarten zusammen ablegen |
| Auftrag | Schriftlich, mit Leistungsumfang und Ausführungszeitraum |
| Angebot | Positionen einzeln, Material und Anfahrt getrennt ausgewiesen |
Kosten und Angebote
Angebote für Maler und Lackierer unterscheiden sich oft weniger im Preis als in dem, was nicht drinsteht. Prüfen Sie zuerst, welche Vorarbeiten jeweils enthalten sind.
In der Umgebung
Für Vorhaben in Bingen am Rhein ist die Verwaltung in Landkreis Mainz-Bingen der erste Anlaufpunkt, wenn eine Genehmigung oder eine Auskunft nötig wird. Zuständig ist immer der Ort des Vorhabens, nicht Ihr Wohnort.
Weitere Einträge am Ort
Was oft gefragt wird
Kann ich Malerarbeiten steuerlich absetzen?
Für Arbeiten in der selbst genutzten Wohnung gilt der Steuerbonus nach Paragraf 35a EStG: 20 Prozent der Lohnkosten, höchstens 1.200 Euro im Jahr. Materialkosten zählen nicht mit. Voraussetzung ist eine Rechnung mit getrennt ausgewiesenem Lohnanteil und die Zahlung per Überweisung. Barzahlung wird nicht anerkannt.
Wie viele Anstriche sind nötig?
Das hängt von Untergrund und Farbwechsel ab. Auf gleichfarbigem, grundiertem Untergrund kann ein Anstrich reichen, bei Farbwechsel, Flecken oder Nikotin sind zwei bis drei Durchgänge plus Sperrgrund üblich. Lassen Sie die geplante Zahl der Anstriche und die Grundierung im Angebot benennen, sonst bleibt der Umfang offen.
Muss ich beim Auszug streichen?
Das hängt von der Klausel im Mietvertrag und vom Zustand beim Einzug ab. Wer unrenoviert übernommen hat, schuldet ohne angemessenen Ausgleich in der Regel keine Endrenovierung. Starre Fristenpläne ohne Rücksicht auf den tatsächlichen Zustand sind unwirksam. Halten Sie den Zustand bei Ein- und Auszug mit Protokoll und Fotos fest.
Was ist eine Anfahrtspauschale?
Ein fester Betrag für die Anreise, unabhängig von der Arbeitszeit. Bei kleinen Aufträgen macht sie oft den größeren Teil der Rechnung aus, deshalb sollte sie im Angebot getrennt ausgewiesen sein.
Kann ich hier Bewertungen abgeben?
Dieses Verzeichnis führt keine Bewertungen. Wer sich ein Bild machen will, sollte Bewertungen auf den einschlägigen Portalen im Zusammenhang lesen und nicht nur den Durchschnitt ansehen.
Kostet die Vermittlung über dieses Portal etwas?
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Zum Weiterlesen
Die Einträge wurden aus offenen Daten und geprüften Einreichungen zusammengestellt (Stand 09/2026). Sie ersetzen keine verbindliche Auskunft des Betriebs.