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Maler und Lackierer in Gießen

Kurz gesagt

Für Gießen führt dieses Verzeichnis 1 Einträge zu Maler und Lackierer. Fehlt ein Betrieb, kann er kostenlos nachgetragen werden.

Ob es um Innenanstrich, Fassade, Tapete, Lackierarbeiten geht oder um eine kleinere Arbeit zwischendurch: Diese Übersicht für Gießen zeigt die verzeichneten Betriebe und erklärt, wie ein Vergleich sinnvoll aufgebaut wird.

Gießen hat einen Kern eigener Betriebe, ergänzt durch Anbieter aus dem Umland. Für Maler und Lackierer lohnt der Blick auf die Nachbarorte.

Verwaltungstechnisch gehört Gießen zum Landkreis Gießen (Hessen). Was die Gemeinde nicht selbst erledigt, läuft über die Kreisverwaltung. Der Ort hat 94.996 Einwohner. Gemessen an der Einwohnerzahl ist der Bereich Maler und Lackierer in Gießen eher dünn besetzt: rund 0,1 Einträge je 10.000 Einwohner. Insgesamt führt das Verzeichnis 1248 Einträge für Gießen über alle Branchen hinweg. Der nächste größere Ort im Verzeichnis ist Wettenberg, rund 3.9 Kilometer entfernt. Betriebe von dort fahren Gießen in der Regel mit an.

Die Einträge im Überblick

Diese Liste ist nicht vollständig und behauptet das auch nicht. Wer in Gießen im Bereich Maler und Lackierer arbeitet, kann sie in wenigen Minuten ergänzen. Betrieb eintragen

Was Sie wissen sollten

Viele Malerbetriebe führen auch Putz- und Fassadenarbeiten aus, bis hin zum Wärmedämmverbundsystem. Dann greifen Anforderungen an den Wärmeschutz, und der Aufbau muss zum vorhandenen Untergrund passen. Vor jedem Fassadenanstrich steht die Prüfung auf Haftung, Algen und Risse, denn Farbe auf losem Altanstrich blättert ab, unabhängig davon, wie teuer sie war.

Innenarbeiten laufen ganzjährig, Fassaden und Lackierungen im Freien nicht. Viele Systeme brauchen Mindesttemperaturen, deshalb drängen sich Außenaufträge zwischen Frühjahr und Herbst. Bei Mietwohnungen kommt die Frage nach Schönheitsreparaturen dazu. Starre Fristenpläne im Mietvertrag sind unwirksam, und wer unrenoviert eingezogen ist, schuldet beim Auszug in der Regel keine Renovierung.

Womit diese Betriebe beauftragt werden

Was Betriebe im Bereich Maler und Lackierer typischerweise anbieten. Der Umfang unterscheidet sich von Betrieb zu Betrieb, die Liste ist ein Anhaltspunkt und keine Zusicherung.

  • Fassadenanstrich und Wärmedämmung
  • Spachtel- und Putzarbeiten
  • Lackieren von Türen, Fenstern und Heizkörpern
  • Bodenbeschichtung in Garage und Keller

Angebote richtig vergleichen

Bei Maler und Lackierer lohnt die Frage nach dem konkreten Ausführungszeitraum statt nach dem frühestmöglichen Beginn. Der frühe Start nützt nichts, wenn danach drei Wochen nichts passiert.

Reihenfolge, die sich bewährt hat
SchrittWorauf es ankommt
AnfrageAufgabe schriftlich beschreiben, identischer Text an alle Betriebe
ErreichbarkeitFeste Ansprechperson und eine Nummer klären, unter der jemand rangeht
AusführungÄnderungen und Nachträge vorher abstimmen, nicht nachträglich
EntsorgungAbtransport und Entsorgungsnachweis gehören ins Angebot
AngebotPositionen einzeln, Material und Anfahrt getrennt ausgewiesen

Zur Preisfrage

Preise im Bereich Maler und Lackierer lassen sich nicht bundesweit angeben. Sie hängen an Auftragsgröße, Zustand vor Ort und Auslastung. Belastbar ist nur ein Angebot für Ihren konkreten Fall.

Auch im Umland

Zuständigkeiten und Gebührenordnungen unterscheiden sich in Hessen teils von Nachbarbundesländern. Für Gießen gilt das Landesrecht von Hessen.

Weitere Branchen am Ort

Alle Branchen in Gießen

Häufige Fragen

Kann ich Malerarbeiten steuerlich absetzen?

Für Arbeiten in der selbst genutzten Wohnung gilt der Steuerbonus nach Paragraf 35a EStG: 20 Prozent der Lohnkosten, höchstens 1.200 Euro im Jahr. Materialkosten zählen nicht mit. Voraussetzung ist eine Rechnung mit getrennt ausgewiesenem Lohnanteil und die Zahlung per Überweisung. Barzahlung wird nicht anerkannt.

Wird nach Quadratmetern oder nach Stunden abgerechnet?

Wandflächen laufen üblicherweise über Quadratmeter, größere Fenster und Türen werden abgezogen. Stundenlohn taucht dort auf, wo sich der Aufwand vorher nicht bemessen lässt, etwa beim Entfernen alter Beschichtungen. Lassen Sie sich Vorarbeit, Material und Anstrich getrennt ausweisen, erst dann sind zwei Angebote vergleichbar.

Darf ein Betrieb den Kostenvoranschlag überschreiten?

Geringfügig ja, wesentlich nicht ohne Ankündigung. Zeichnet sich eine deutliche Überschreitung ab, muss der Betrieb Sie informieren, und Sie können den Auftrag dann kündigen und nur die erbrachte Leistung zahlen.

Was ist der Unterschied zwischen Angebot und Kostenvoranschlag?

Ein angenommenes Angebot ist verbindlich, der Kostenvoranschlag ist eine fachmännische Schätzung. Welches von beidem vorliegt, steht meist im Dokument selbst. Fragen Sie nach, wenn es nicht dasteht.

Darf ich einen Teil der Rechnung zurückbehalten?

Bei berechtigten Mängeln ja, in angemessener Höhe. Als Faustregel gilt ein Vielfaches der voraussichtlichen Beseitigungskosten. Ein pauschaler Abzug ohne benannten Mangel ist dagegen selbst eine Vertragsverletzung.

Zum Nachschlagen

Alle Angaben ohne Gewähr, Stand 09/2026. wo-wer-was.de ist unabhängig und mit keinem der gelisteten Betriebe verbunden.