Maler und Lackierer in Gründau
Noch kein Maler für Gründau im Verzeichnis. Die Umgebungsliste unten zeigt die nächstgelegenen Einträge.
- 0Einträge
- 14.838Einwohner
- HessenBundesland
- 63584Postleitzahl
Diese Seite ist der Ausgangspunkt für Maler und Lackierer in Gründau. Sie nennt die verzeichneten Betriebe und beschreibt, was diese Arbeit ausmacht und wo die Unterschiede zwischen Angeboten liegen.
Gründau ist eine Kleinstadt mit etwa 14.838 Einwohnern. Betriebe im Bereich Maler und Lackierer arbeiten hier meist im Umkreis mehrerer Gemeinden.
Gründau ist Teil des Landkreis Main-Kinzig-Kreis in Hessen, und dieser Zuschnitt bestimmt auch, wo Betriebe aus der Umgebung ihren Einzugsbereich sehen. Der Ort hat 14.838 Einwohner und die Postleitzahl 63584. Im gesamten Stadtgebiet zählt dieses Verzeichnis 120 Einträge. Gelnhausen liegt etwa 3.2 Kilometer entfernt und gehört für viele Betriebe zum selben Einzugsgebiet wie Gründau.
Die Einträge im Überblick
In Gründau ist zu dieser Branche noch kein Betrieb verzeichnet. Es wird hier nichts erfunden und nichts geschätzt: Was fehlt, fehlt auch in der Datenquelle.
Nächstgelegene Einträge
- Dorn Malerfachbetrieb GmbH Gelnhausen, rund 3 km
- Maler Noll Freigericht, rund 9 km
- Magnon Baudekoration Wächtersbach, rund 10.7 km
- Baudekoration Höflich GmbH Altenstadt, rund 12.9 km
- Volker Friedrich Altenstadt, rund 13.7 km
- Maler Müller Bad Orb, rund 14.5 km
- Baudekoration Cümert Bruchköbel, rund 15.4 km
- maba! Maler- und Ausbau- werkstätten GmbH Hanau, rund 16.4 km
Ein Eintrag hier kostet nichts und verpflichtet zu nichts. Geprüft wird nur, ob die Angaben plausibel sind, danach geht der Eintrag online. Betrieb eintragen
Das Besondere an dieser Branche
Malerarbeiten werden fast immer nach Quadratmetern abgerechnet, und der Unterschied zwischen zwei Angeboten steckt selten im Anstrich, sondern in der Vorarbeit. Alte Tapeten lösen, Risse spachteln, Untergrund grundieren und abkleben: Das kostet Zeit und taucht in Angeboten unterschiedlich detailliert auf. Wer nur die Endsumme vergleicht, vergleicht oft zwei verschiedene Leistungsumfänge.
Vor dem Termin sollten Möbel aus dem Raum, Bilder und Lampen abgenommen und Bodenflächen frei zugänglich sein. Übernimmt der Betrieb diese Arbeiten, berechnet er sie als eigene Position. Bei Fassadenarbeiten kommt das Gerüst dazu, und wenn dafür Nachbargrundstücke betreten werden müssen, brauchen Sie deren Einverständnis, geregelt im Hammerschlags- und Leiterrecht der Länder.
Womit diese Betriebe beauftragt werden
Üblich sind die folgenden Arbeiten. Kleinere Betriebe konzentrieren sich oft auf einen Teil davon, was kein Nachteil sein muss.
- Spachtel- und Putzarbeiten
- Innenanstrich und Tapezierarbeiten
- Fassadenanstrich und Wärmedämmung
- Lackieren von Türen, Fenstern und Heizkörpern
Angebote richtig vergleichen
Ein belastbarer Vergleich bei Maler und Lackierer beginnt mit derselben Aufgabenbeschreibung an alle Angefragten. Unterschiedliche Leistungsumfänge sind der häufigste Grund, warum Angebote nicht vergleichbar sind.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Anfrage | Aufgabe schriftlich beschreiben, identischer Text an alle Betriebe |
| Angebot | Positionen einzeln, Material und Anfahrt getrennt ausgewiesen |
| Abnahme | Gemeinsam vor Ort, Mängel im Protokoll festhalten |
| Rechnung | Pflichtangaben prüfen, per Überweisung zahlen, Beleg aufheben |
| Ausführung | Änderungen und Nachträge vorher abstimmen, nicht nachträglich |
Was den Preis bestimmt
Nachträge sind bei Maler und Lackierer der Normalfall, sobald sich die Ausgangslage anders darstellt als angenommen. Klären Sie vorab, wie mit solchen Nachträgen verfahren wird.
Auch im Umland
Gründau liegt in Landkreis Main-Kinzig-Kreis. Viele Betriebe arbeiten über die Stadtgrenze hinaus, weshalb Nachbarorte für die Suche relevant bleiben.
Mehr aus diesem Ort
Fragen und Antworten
Kann ich Malerarbeiten steuerlich absetzen?
Für Arbeiten in der selbst genutzten Wohnung gilt der Steuerbonus nach Paragraf 35a EStG: 20 Prozent der Lohnkosten, höchstens 1.200 Euro im Jahr. Materialkosten zählen nicht mit. Voraussetzung ist eine Rechnung mit getrennt ausgewiesenem Lohnanteil und die Zahlung per Überweisung. Barzahlung wird nicht anerkannt.
Wer räumt und deckt ab?
Üblicherweise räumen Sie Kleinteile, Bilder und Vorhänge selbst, das Abdecken von Boden und verbliebenen Möbeln übernimmt der Betrieb. Rückt er auch Möbel und nimmt Lampen ab, wird das als Arbeitszeit berechnet. Klären Sie es vorher, sonst steht das Team vor einem vollen Raum und die Stunden laufen.
Muss ich beim Auszug streichen?
Das hängt von der Klausel im Mietvertrag und vom Zustand beim Einzug ab. Wer unrenoviert übernommen hat, schuldet ohne angemessenen Ausgleich in der Regel keine Endrenovierung. Starre Fristenpläne ohne Rücksicht auf den tatsächlichen Zustand sind unwirksam. Halten Sie den Zustand bei Ein- und Auszug mit Protokoll und Fotos fest.
Was gehört in eine gute Anfrage?
Ort und Objekt, die Aufgabe in ein bis zwei Sätzen, der gewünschte Zeitrahmen und wie Sie erreichbar sind. Fotos helfen fast immer und ersparen eine Rückfragerunde.
Wie lange gilt die Gewährleistung?
Bei Arbeiten an Bauwerken verjähren Mängelansprüche nach BGB in fünf Jahren, bei Verträgen nach VOB/B in vier. Für kleinere Leistungen und bewegliche Sachen gelten kürzere Fristen.
Was passiert, wenn ich den Termin absage?
Eine Absage ist möglich, bei kurzfristigen Absagen kann der Betrieb aber den entgangenen Verdienst geltend machen, wenn er den Tag nicht anderweitig füllen kann. Je früher Sie absagen, desto unproblematischer ist es.
Begriffe dazu
Dieses Verzeichnis ist unabhängig, werbefrei in der Sortierung und nicht amtlich. Datenstand 09/2026, Korrekturen jederzeit möglich.