Maler und Lackierer in Hochheim am Main
Für Hochheim am Main führt dieses Verzeichnis 1 Einträge zu Maler und Lackierer. Fehlt ein Betrieb, kann er kostenlos nachgetragen werden.
- 1Eintrag
- 18.810Einwohner
- HessenBundesland
- 65239Postleitzahl
Diese Seite ist der Ausgangspunkt für Maler und Lackierer in Hochheim am Main. Sie nennt die verzeichneten Betriebe und beschreibt, was diese Arbeit ausmacht und wo die Unterschiede zwischen Angeboten liegen.
Hochheim am Main ist eine Kleinstadt mit etwa 18.810 Einwohnern. Betriebe im Bereich Maler und Lackierer arbeiten hier meist im Umkreis mehrerer Gemeinden.
Hochheim am Main liegt im Landkreis Main-Taunus-Kreis in Hessen. Ein Teil der Zuständigkeiten liegt bei der Gemeinde, ein anderer beim Kreis. Bei 18.810 Einwohnern umfasst das Stadtgebiet die Postleitzahl 65239. Das ergibt etwa 0,5 Einträge je 10.000 Einwohner. Für Maler und Lackierer ist das eher dünn. Insgesamt führt das Verzeichnis 218 Einträge für Hochheim am Main über alle Branchen hinweg. Wiesbaden liegt etwa 11.1 Kilometer entfernt und gehört für viele Betriebe zum selben Einzugsgebiet wie Hochheim am Main.
Verzeichnete Betriebe
Dieses Verzeichnis lebt von Ergänzungen. Wenn Sie einen Betrieb in Hochheim am Main kennen, der hier fehlt, tragen Sie ihn ein. Betrieb eintragen
Aus der Praxis dieser Branche
Das Maler- und Lackiererhandwerk ist zulassungspflichtig, der Betrieb muss also in der Handwerksrolle eingetragen sein. Am Material erkennen Sie die Qualität an Kennwerten: Nassabriebklasse und Deckvermögen stehen auf dem Gebinde. Zwei Durchgänge mit einer dünnen Farbe ersetzen keinen deckenden Aufbau, deshalb gehört ins Angebot, wie viele Anstriche in welcher Farbe vorgesehen sind.
Vor dem Termin sollten Möbel aus dem Raum, Bilder und Lampen abgenommen und Bodenflächen frei zugänglich sein. Übernimmt der Betrieb diese Arbeiten, berechnet er sie als eigene Position. Bei Fassadenarbeiten kommt das Gerüst dazu, und wenn dafür Nachbargrundstücke betreten werden müssen, brauchen Sie deren Einverständnis, geregelt im Hammerschlags- und Leiterrecht der Länder.
Was üblicherweise angeboten wird
Was Betriebe im Bereich Maler und Lackierer typischerweise anbieten. Der Umfang unterscheidet sich von Betrieb zu Betrieb, die Liste ist ein Anhaltspunkt und keine Zusicherung.
- Schimmelsanierung im Anschluss an die Ursachenbeseitigung
- Spachtel- und Putzarbeiten
- Innenanstrich und Tapezierarbeiten
- Bodenbeschichtung in Garage und Keller
Woran Sie Angebote messen
Bei Maler und Lackierer ist die Erreichbarkeit ein unterschätztes Kriterium. Ein Betrieb, der auf Rückfragen antwortet, arbeitet auch während des Auftrags meist verlässlicher.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Zwischenstand | Bei mehrtägigen Arbeiten einmal gemeinsam draufschauen |
| Rechnung | Pflichtangaben prüfen, per Überweisung zahlen, Beleg aufheben |
| Erreichbarkeit | Feste Ansprechperson und eine Nummer klären, unter der jemand rangeht |
| Ausführung | Änderungen und Nachträge vorher abstimmen, nicht nachträglich |
| Gewährleistung | Fristen notieren, Mängel schriftlich und mit Frist rügen |
Wie abgerechnet wird
Preise im Bereich Maler und Lackierer lassen sich nicht bundesweit angeben. Sie hängen an Auftragsgröße, Zustand vor Ort und Auslastung. Belastbar ist nur ein Angebot für Ihren konkreten Fall.
Betriebe in der Nähe
Der Einzugsbereich vieler Betriebe rund um Hochheim am Main reicht bis in Landkreis Main-Taunus-Kreis hinein. Entfernung und Anfahrtspauschale sind deshalb früh zu klären.
Weitere Einträge am Ort
Fragen und Antworten
Kann ich Malerarbeiten steuerlich absetzen?
Für Arbeiten in der selbst genutzten Wohnung gilt der Steuerbonus nach Paragraf 35a EStG: 20 Prozent der Lohnkosten, höchstens 1.200 Euro im Jahr. Materialkosten zählen nicht mit. Voraussetzung ist eine Rechnung mit getrennt ausgewiesenem Lohnanteil und die Zahlung per Überweisung. Barzahlung wird nicht anerkannt.
Wer räumt und deckt ab?
Üblicherweise räumen Sie Kleinteile, Bilder und Vorhänge selbst, das Abdecken von Boden und verbliebenen Möbeln übernimmt der Betrieb. Rückt er auch Möbel und nimmt Lampen ab, wird das als Arbeitszeit berechnet. Klären Sie es vorher, sonst steht das Team vor einem vollen Raum und die Stunden laufen.
Darf ein Betrieb den Kostenvoranschlag überschreiten?
Geringfügig ja, wesentlich nicht ohne Ankündigung. Zeichnet sich eine deutliche Überschreitung ab, muss der Betrieb Sie informieren, und Sie können den Auftrag dann kündigen und nur die erbrachte Leistung zahlen.
Wie lange gilt die Gewährleistung?
Bei Arbeiten an Bauwerken verjähren Mängelansprüche nach BGB in fünf Jahren, bei Verträgen nach VOB/B in vier. Für kleinere Leistungen und bewegliche Sachen gelten kürzere Fristen.
Bekomme ich etwas von der Steuer zurück?
Für Arbeiten im eigenen Haushalt sind 20 Prozent der Lohnkosten absetzbar, bei Handwerkerleistungen bis 1.200 Euro im Jahr. Voraussetzung sind eine Rechnung und die Zahlung per Überweisung, Barzahlung wird nicht anerkannt.
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