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Dachdecker in Nürnberg

Kurz gesagt

Für Nürnberg führt dieses Verzeichnis 4 Einträge zu Dachdecker. Fehlt ein Betrieb, kann er kostenlos nachgetragen werden.

In Nürnberg gehört Dachdecker zu den Leistungen, die regelmäßig gebraucht werden. Diese Seite bündelt die eingetragenen Betriebe und die Fragen, die vor der Beauftragung zu klären sind.

Nürnberg zählt zu den größten Städten Deutschlands. Im Bereich Dachdecker bedeutet das eine hohe Anbieterdichte, aber auch längere Wartezeiten bei gefragten Betrieben.

Als kreisfreie Stadt in Bayern bündelt Nürnberg Aufgaben, die in Landkreisen auf zwei Ebenen verteilt sind. Für Sie heißt das: eine Anlaufstelle statt zwei. Der Ort hat 529.508 Einwohner. Gemessen an der Einwohnerzahl ist der Bereich Dachdecker in Nürnberg eher dünn besetzt: rund 0,1 Einträge je 10.000 Einwohner. Im gesamten Stadtgebiet zählt dieses Verzeichnis 4151 Einträge. Stein liegt etwa 5.9 Kilometer entfernt und gehört für viele Betriebe zum selben Einzugsgebiet wie Nürnberg.

Diese Betriebe sind erfasst

Ein Eintrag hier kostet nichts und verpflichtet zu nichts. Geprüft wird nur, ob die Angaben plausibel sind, danach geht der Eintrag online. Betrieb eintragen

Worum es dabei geht

Zum Dach gehören Klempnerarbeiten: Rinnen, Fallrohre, Kehlen und Anschlüsse aus Metall. Hier entscheidet die Materialwahl, denn Kupfer und Zink vertragen sich im Wasserlauf nicht, das ablaufende Wasser von Kupfer greift Zink an. Auch Schneefanggitter gehören dazu, ihre Notwendigkeit ergibt sich aus Dachneigung, Schneelastzone und kommunalen Vorgaben.

Bei einer Neueindeckung wird nicht nur die Deckung erneuert, darunter liegen Lattung, Unterdeckbahn und häufig die Dämmung. Das Gebäudeenergiegesetz verlangt beim Erneuern größerer Dachflächen bestimmte Anforderungen an den Wärmeschutz des Bauteils. Ein Angebot ohne diese Positionen ist deshalb selten vollständig, und Nachrüsten bedeutet ein zweites Mal Gerüst.

Leistungen im Überblick

Diese Leistungen gehören üblicherweise zum Bild. Ob ein einzelner Betrieb sie alle abdeckt, steht damit nicht fest und sollte vorher gefragt werden.

  • Dachrinnen und Fallrohre
  • Reparatur nach Sturm und Hagel
  • Neueindeckung und Dachsanierung
  • Flachdachabdichtung

Was vor der Vergabe geklärt sein sollte

Bei Dachdecker lohnt die Frage nach Referenzen aus dem gleichen Umfeld. Wer vergleichbare Objekte kennt, kalkuliert realistischer.

Die Schritte in der Reihenfolge
SchrittWorauf es ankommt
AusführungÄnderungen und Nachträge vorher abstimmen, nicht nachträglich
ZahlungsweiseÜberweisung statt bar, sonst entfällt der Steuerbonus
AbnahmeGemeinsam vor Ort, Mängel im Protokoll festhalten
RechnungPflichtangaben prüfen, per Überweisung zahlen, Beleg aufheben
AnfrageAufgabe schriftlich beschreiben, identischer Text an alle Betriebe

Zur Preisfrage

Bei Dachdecker wird häufig nach Aufwand abgerechnet, wenn sich der Umfang vorher nicht sicher bestimmen lässt. Dann sollten Sie eine Obergrenze vereinbaren, ab der Rücksprache gehalten wird.

Nachbarorte

Wer in Nürnberg vergleicht, sollte die Nachbarorte in Kreisfreie Stadt Nürnberg einbeziehen. Ein paar Kilometer mehr Anfahrt sind oft günstiger als ein knappes Angebot vom überlasteten Betrieb um die Ecke.

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Nachgefragt

Wie lange haftet der Betrieb für seine Arbeit am Dach?

Bei Arbeiten an einem Bauwerk verjähren Mängelansprüche nach dem BGB in fünf Jahren ab Abnahme. Wird die VOB/B wirksam vereinbart, ist die Frist kürzer. Halten Sie die Abnahme mit Datum schriftlich fest, denn ab diesem Zeitpunkt läuft die Frist, und ohne Beleg wird der Beginn später strittig.

Ab wann ist ein Gerüst Pflicht?

Arbeitsschutzregeln verlangen bei Absturzgefahr technische Sicherungen, und auf geneigten Dächern greift das früh. Ein Betrieb, der ohne Absicherung anbietet, verlagert das Risiko auf seine Beschäftigten und auf Sie als Auftraggeber. Auch private Baustellen können von der Berufsgenossenschaft kontrolliert werden, unabhängig davon, wer den Auftrag erteilt hat.

Darf ein Betrieb den Kostenvoranschlag überschreiten?

Geringfügig ja, wesentlich nicht ohne Ankündigung. Zeichnet sich eine deutliche Überschreitung ab, muss der Betrieb Sie informieren, und Sie können den Auftrag dann kündigen und nur die erbrachte Leistung zahlen.

Sind die Betriebe nach Qualität sortiert?

Nein. Sortiert wird nach Vollständigkeit der hinterlegten Angaben, hervorgehobene Einträge stehen oben und sind als solche gekennzeichnet. Eine Bewertung der Arbeitsqualität findet hier nicht statt.

Was tun, wenn die Angaben zu einem Betrieb falsch sind?

Melden Sie es. Belegbare Korrekturen werden übernommen, Löschwünsche von Betriebsinhabern ohne Rückfrage umgesetzt.

Zum Nachschlagen

Stand 09/2026. Die Angaben sind redaktionell und unverbindlich. Für Auskünfte zum Einzelfall wenden Sie sich an den Betrieb oder die zuständige Stelle.