Maler und Lackierer in Obersulm
In Obersulm ist zu Maler und Lackierer noch nichts hinterlegt. Die nächstgelegenen Betriebe aus der Umgebung stehen unten, sortiert nach Entfernung.
- 0Einträge
- 13.876Einwohner
- Baden-WürttembergBundesland
- 74182Postleitzahl
Ob es um Innenanstrich, Fassade, Tapete, Lackierarbeiten geht oder um eine kleinere Arbeit zwischendurch: Diese Übersicht für Obersulm zeigt die verzeichneten Betriebe und erklärt, wie ein Vergleich sinnvoll aufgebaut wird.
Obersulm ist eine Kleinstadt mit etwa 13.876 Einwohnern. Betriebe im Bereich Maler und Lackierer arbeiten hier meist im Umkreis mehrerer Gemeinden.
Verwaltungstechnisch gehört Obersulm zum Landkreis Heilbronn (Baden-Württemberg). Was die Gemeinde nicht selbst erledigt, läuft über die Kreisverwaltung. 13.876 Menschen leben hier, verteilt auf die Postleitzahl 74182. Insgesamt führt das Verzeichnis 107 Einträge für Obersulm über alle Branchen hinweg. Der nächste größere Ort im Verzeichnis ist Heilbronn, rund 11.6 Kilometer entfernt. Betriebe von dort fahren Obersulm in der Regel mit an.
Betriebe im Verzeichnis
In Obersulm ist zu dieser Branche noch kein Betrieb verzeichnet. Es wird hier nichts erfunden und nichts geschätzt: Was fehlt, fehlt auch in der Datenquelle.
Nächstgelegene Einträge
- Koos Abstatt, rund 8.8 km
- Malerbetrieb Petzhold Neckarsulm, rund 12.9 km
- Malerbetrieb Burr Heilbronn, rund 13.2 km
- Brosi Großbottwar, rund 16.5 km
- Forster Bad Rappenau, rund 21.8 km
- Franke Bad Rappenau, rund 22 km
- Maler Dinglinger Bad Rappenau, rund 22.1 km
- Maler Czink Bad Rappenau, rund 23.5 km
Diese Liste ist nicht vollständig und behauptet das auch nicht. Wer in Obersulm im Bereich Maler und Lackierer arbeitet, kann sie in wenigen Minuten ergänzen. Betrieb eintragen
Worum es dabei geht
Das Maler- und Lackiererhandwerk ist zulassungspflichtig, der Betrieb muss also in der Handwerksrolle eingetragen sein. Am Material erkennen Sie die Qualität an Kennwerten: Nassabriebklasse und Deckvermögen stehen auf dem Gebinde. Zwei Durchgänge mit einer dünnen Farbe ersetzen keinen deckenden Aufbau, deshalb gehört ins Angebot, wie viele Anstriche in welcher Farbe vorgesehen sind.
Ein Anstrich ist eine Werkleistung, deshalb steht am Ende die Abnahme. Gehen Sie die Flächen bei Tageslicht ab, denn streifendes Licht zeigt Ansätze und Fehlstellen, die abends unsichtbar bleiben. Rügen Sie Mängel im Abnahmeprotokoll, das ist der richtige Zeitpunkt. Ab der Abnahme laufen die Fristen, und die Beweislast verschiebt sich zu Ihren Lasten.
Was üblicherweise angeboten wird
Typischerweise wird Folgendes angeboten. Wer mehrere dieser Punkte zugleich braucht, sollte das gleich in der Anfrage nennen.
- Fassadenanstrich und Wärmedämmung
- Spachtel- und Putzarbeiten
- Lackieren von Türen, Fenstern und Heizkörpern
- Schimmelsanierung im Anschluss an die Ursachenbeseitigung
Was vor der Vergabe geklärt sein sollte
Ein Betrieb, der bei Maler und Lackierer von sich aus auf Einschränkungen hinweist, ist meist der verlässlichere. Wer alles für machbar erklärt, hat entweder nicht hingesehen oder rechnet mit Nachträgen.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Vorauswahl | Zwei bis drei Betriebe, gern einer aus dem Nachbarort |
| Angebot | Positionen einzeln, Material und Anfahrt getrennt ausgewiesen |
| Ausführung | Änderungen und Nachträge vorher abstimmen, nicht nachträglich |
| Rechnung | Pflichtangaben prüfen, per Überweisung zahlen, Beleg aufheben |
| Nachträge | Vorab festlegen, ab welcher Abweichung Rücksprache gehalten wird |
Zur Preisfrage
Preise im Bereich Maler und Lackierer lassen sich nicht bundesweit angeben. Sie hängen an Auftragsgröße, Zustand vor Ort und Auslastung. Belastbar ist nur ein Angebot für Ihren konkreten Fall.
Auch im Umland
Obersulm gehört zu Landkreis Heilbronn. Wer dort keinen passenden Betrieb findet, sollte den Radius auf die angrenzenden Gemeinden erweitern.
Weitere Branchen am Ort
Fragen und Antworten
Kann ich Malerarbeiten steuerlich absetzen?
Für Arbeiten in der selbst genutzten Wohnung gilt der Steuerbonus nach Paragraf 35a EStG: 20 Prozent der Lohnkosten, höchstens 1.200 Euro im Jahr. Materialkosten zählen nicht mit. Voraussetzung ist eine Rechnung mit getrennt ausgewiesenem Lohnanteil und die Zahlung per Überweisung. Barzahlung wird nicht anerkannt.
Muss ich beim Auszug streichen?
Das hängt von der Klausel im Mietvertrag und vom Zustand beim Einzug ab. Wer unrenoviert übernommen hat, schuldet ohne angemessenen Ausgleich in der Regel keine Endrenovierung. Starre Fristenpläne ohne Rücksicht auf den tatsächlichen Zustand sind unwirksam. Halten Sie den Zustand bei Ein- und Auszug mit Protokoll und Fotos fest.
Wie viele Anstriche sind nötig?
Das hängt von Untergrund und Farbwechsel ab. Auf gleichfarbigem, grundiertem Untergrund kann ein Anstrich reichen, bei Farbwechsel, Flecken oder Nikotin sind zwei bis drei Durchgänge plus Sperrgrund üblich. Lassen Sie die geplante Zahl der Anstriche und die Grundierung im Angebot benennen, sonst bleibt der Umfang offen.
Was steht auf einer korrekten Rechnung?
Name und Anschrift beider Seiten, Steuer- oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Rechnungsdatum und Nummer, Leistungsbeschreibung, Zeitpunkt der Leistung sowie Nettobetrag, Steuersatz und Steuerbetrag. Für den Steuerbonus müssen Lohn- und Materialkosten getrennt ausgewiesen sein.
Sind die Einträge in diesem Verzeichnis geprüft?
Die Grunddaten stammen aus offenen Datenquellen und aus eingereichten Einträgen, die vor der Freischaltung gesichtet werden. Qualifikationen und Versicherungen werden nicht geprüft, und das wird hier auch nicht behauptet.
Wie erkenne ich, ob ein Angebot vollständig ist?
Ein vollständiges Angebot benennt die Leistung, die Menge oder Fläche, das Material und den Zeitraum. Fehlt eine dieser Angaben, ist der Betrag später verhandelbar, und zwar nicht zu Ihren Gunsten.
Zum Nachschlagen
Hinweis: Diese Seite ist redaktionell zusammengestellt und nicht amtlich. Für den Einzelfall gilt die Auskunft des Anbieters. Angaben mit Stand 09/2026.