Ferienwohnungen und Ferienhäuser in Offenburg
Dieses Verzeichnis kennt 1 Betriebe für Ferienwohnungen und Ferienhäuser in Offenburg. Jeder Eintrag lässt sich melden, korrigieren oder ergänzen.
- 1Eintrag
- 62.195Einwohner
- Baden-WürttembergBundesland
Ferienwohnungen und Ferienhäuser in Offenburg: Diese Übersicht führt die Betriebe, die im Stadtgebiet und im näheren Umfeld gelistet sind, und beschreibt, welche Leistungen dahinterstehen.
Bei Ferienwohnungen und Ferienhäuser sind in einer Stadt dieser Größe Terminfenster häufig knapper als in Ballungsräumen. Frühzeitige Anfrage ist der praktische Hebel.
Offenburg liegt im Landkreis Ortenaukreis in Baden-Württemberg. Ein Teil der Zuständigkeiten liegt bei der Gemeinde, ein anderer beim Kreis. Der Ort hat 62.195 Einwohner. Das ergibt etwa 0,2 Einträge je 10.000 Einwohner. Für Ferienwohnungen und Ferienhäuser ist das eher dünn. Im gesamten Stadtgebiet zählt dieses Verzeichnis 664 Einträge. Appenweier liegt etwa 8.1 Kilometer entfernt und gehört für viele Betriebe zum selben Einzugsgebiet wie Offenburg.
Wer ist gelistet?
Sie betreiben in Offenburg einen Betrieb im Bereich Ferienwohnungen und Ferienhäuser und stehen hier nicht? Der Eintrag ist kostenlos und dauert wenige Minuten. Betrieb eintragen
Was diese Arbeit ausmacht
In mehreren Großstädten bestehen Zweckentfremdungsverbote mit Registrierungspflicht für die kurzzeitige Vermietung von Wohnraum. Die Regeln legt jedes Bundesland selbst fest, deshalb unterscheiden sich Grenzen und Verfahren von Ort zu Ort. Wo eine Registriernummer vorgeschrieben ist, gehört sie ins Inserat. Bei der Beherbergung gilt seit 2025 eine Meldepflicht nur noch für ausländische Gäste, für Inländer wurde der Meldeschein abgeschafft.
Selbstverpflegung heißt, dass die Küche der eigentliche Prüfstein ist: Backofen, Geschirrspüler, Kaffeemaschine und die Zahl der Gedecke entscheiden über den Alltag mehr als die Quadratmeterzahl. Die bezahlte Endreinigung deckt üblicherweise nicht ab, dass Geschirr ungespült stehen bleibt, Müll nicht getrennt entsorgt und der Kühlschrank nicht geleert wird. Was Sie selbst erledigen sollen, steht in der Hausordnung.
Womit diese Betriebe beauftragt werden
Was Betriebe im Bereich Ferienwohnungen und Ferienhäuser typischerweise anbieten. Der Umfang unterscheidet sich von Betrieb zu Betrieb, die Liste ist ein Anhaltspunkt und keine Zusicherung.
- Ferienwohnungen mit Küche und Bad
- Wäsche- und Handtuchpaket
- Stellplatz oder Garage
- Langzeitvermietung außerhalb der Saison
Worauf es bei der Auswahl ankommt
Ein Betrieb, der bei Ferienwohnungen und Ferienhäuser von sich aus auf Einschränkungen hinweist, ist meist der verlässlichere. Wer alles für machbar erklärt, hat entweder nicht hingesehen oder rechnet mit Nachträgen.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Erreichbarkeit | Feste Ansprechperson und eine Nummer klären, unter der jemand rangeht |
| Angebot | Positionen einzeln, Material und Anfahrt getrennt ausgewiesen |
| Abnahme | Gemeinsam vor Ort, Mängel im Protokoll festhalten |
| Terminfenster | Konkreten Ausführungszeitraum vereinbaren, nicht nur den Startzeitpunkt |
| Material | Klären, wer besorgt und wer für die Eignung haftet |
Wie abgerechnet wird
Kostenangaben zu Ferienwohnungen und Ferienhäuser schwanken regional erheblich. Sinnvoll ist der Vergleich mehrerer Angebote für dieselbe Leistungsbeschreibung, nicht der Blick auf Durchschnittswerte.
Nachbarorte
Offenburg gehört zu Landkreis Ortenaukreis. Wer dort keinen passenden Betrieb findet, sollte den Radius auf die angrenzenden Gemeinden erweitern.
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Was oft gefragt wird
Was muss ich vor der Abreise selbst erledigen, wenn ich die Endreinigung bezahle?
Die Pauschale deckt die Reinigung der Flächen ab, nicht das Aufräumen nach Ihnen. Üblich ist: Geschirr spülen und einräumen, Müll nach den örtlichen Tonnen trennen, Kühlschrank leeren und Bettwäsche abziehen, wenn die Hausordnung es verlangt. Bleibt das liegen, wird häufig eine Zusatzpauschale berechnet.
Bekomme ich die Kaution sicher zurück?
Wenn Sie die Wohnung im vereinbarten Zustand hinterlassen, ja. Strittig wird es bei Schäden, die schon vorher da waren. Fotografieren Sie deshalb bei der Übergabe Böden, Möbel und Geräte und melden Sie Auffälligkeiten sofort. Lassen Sie sich eine Barkaution quittieren und klären Sie vorab, bis wann zurückgezahlt wird.
Was gilt, wenn die Wohnung nicht dem Inserat entspricht?
Melden Sie den Mangel sofort beim Vermieter und geben Sie Gelegenheit zur Abhilfe, etwa durch Reparatur oder ein Ersatzobjekt. Dokumentieren Sie den Zustand mit Fotos und dem Zeitpunkt der Meldung. Wer erst nach der Abreise reklamiert, steht schlecht da, weil sich der Zustand dann nicht mehr überprüfen lässt.
Wie erkenne ich, ob ein Angebot vollständig ist?
Ein vollständiges Angebot benennt die Leistung, die Menge oder Fläche, das Material und den Zeitraum. Fehlt eine dieser Angaben, ist der Betrag später verhandelbar, und zwar nicht zu Ihren Gunsten.
Bekomme ich etwas von der Steuer zurück?
Für Arbeiten im eigenen Haushalt sind 20 Prozent der Lohnkosten absetzbar, bei Handwerkerleistungen bis 1.200 Euro im Jahr. Voraussetzung sind eine Rechnung und die Zahlung per Überweisung, Barzahlung wird nicht anerkannt.
Was ist der Unterschied zwischen Angebot und Kostenvoranschlag?
Ein angenommenes Angebot ist verbindlich, der Kostenvoranschlag ist eine fachmännische Schätzung. Welches von beidem vorliegt, steht meist im Dokument selbst. Fragen Sie nach, wenn es nicht dasteht.
Hintergrund und Begriffe
Hinweis: Diese Seite ist redaktionell zusammengestellt und nicht amtlich. Für den Einzelfall gilt die Auskunft des Anbieters. Angaben mit Stand 09/2026.