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Monteurzimmer und Monteurwohnungen in Regensburg

Kurz gesagt

Für Monteurzimmer und Monteurwohnungen gibt es in Regensburg noch keinen Eintrag. Über das Formular lässt sich der erste kostenlos nachtragen.

Diese Übersicht für Regensburg richtet sich an alle, die Unterkunft für Handwerker und Monteure, wochenweise planen und dafür einen Betrieb vor Ort brauchen. Sie nennt die gelisteten Anbieter und die wichtigsten Entscheidungspunkte.

Städte dieser Größe haben bei Monteurzimmer und Monteurwohnungen meist beides: eingesessene Betriebe mit festem Kundenstamm und jüngere, die noch Kapazität haben. Die zweite Gruppe antwortet oft schneller.

Regensburg gehört keinem Landkreis an, sondern nimmt als kreisfreie Stadt in Bayern auch die Kreisaufgaben selbst wahr. Der Ort hat 151.517 Einwohner und 6 Postleitzahlen von 93047 bis 93057. Im gesamten Stadtgebiet zählt dieses Verzeichnis 1830 Einträge. Der nächste größere Ort im Verzeichnis ist Lappersdorf, rund 4 Kilometer entfernt. Betriebe von dort fahren Regensburg in der Regel mit an.

Betriebe im Verzeichnis

In Regensburg ist zu dieser Branche noch kein Betrieb verzeichnet. Es wird hier nichts erfunden und nichts geschätzt: Was fehlt, fehlt auch in der Datenquelle.

Betriebe aus Regensburg können sich selbst eintragen. Gebraucht werden Name, Adresse und eine Kontaktmöglichkeit, alles Weitere ist freiwillig. Betrieb eintragen

Aus der Praxis dieser Branche

Ein erheblicher Teil der Gäste kommt aus dem europäischen Ausland. Bei der Beherbergung gilt seit 2025 eine Meldepflicht nur noch für ausländische Gäste, für Inländer wurde der Meldeschein abgeschafft. Betriebe brauchen dafür die Ausweisdaten jeder Person, auch wenn der Arbeitgeber gebucht hat. Eine reine Namensliste des Auftraggebers reicht bei der Anreise deshalb nicht aus.

Monteurzimmer werden pro Person und Nacht kalkuliert, nicht pro Zimmer, deshalb sinkt der Preis je Kopf, wenn ein Doppelzimmer zu zweit belegt wird. Für längere Einsätze gelten Wochen- und Monatspauschalen, die deutlich unter dem Nachtpreis liegen. Wer die Dauer des Einsatzes früh nennt, bekommt die passende Staffel, eine nachträgliche Umstellung lehnen viele Häuser ab.

Leistungen im Überblick

Diese Leistungen gehören üblicherweise zum Bild. Ob ein einzelner Betrieb sie alle abdeckt, steht damit nicht fest und sollte vorher gefragt werden.

  • Wochen- und Monatspauschalen
  • Parkplatz für Transporter und Anhänger
  • Kurzfristige Verlängerung bei Bauverzug
  • Rechnung auf die Firma mit ausgewiesener Umsatzsteuer

Was vor der Vergabe geklärt sein sollte

Ein belastbarer Vergleich bei Monteurzimmer und Monteurwohnungen beginnt mit derselben Aufgabenbeschreibung an alle Angefragten. Unterschiedliche Leistungsumfänge sind der häufigste Grund, warum Angebote nicht vergleichbar sind.

Ablauf eines Auftrags
SchrittWorauf es ankommt
OrtsterminBei allem, was über eine Kleinigkeit hinausgeht, vor dem Angebot sinnvoll
AuftragSchriftlich, mit Leistungsumfang und Ausführungszeitraum
Unterlagen danachRechnung, Protokolle und Garantiekarten zusammen ablegen
AnfrageAufgabe schriftlich beschreiben, identischer Text an alle Betriebe
AbnahmeGemeinsam vor Ort, Mängel im Protokoll festhalten

Was den Preis bestimmt

In Regensburg wie überall gilt bei Monteurzimmer und Monteurwohnungen: Die Rechnung braucht getrennt ausgewiesene Lohn- und Materialkosten, sonst geht der Steuerbonus für Arbeiten im eigenen Haushalt verloren.

Betriebe in der Nähe

Für Vorhaben in Regensburg ist die Verwaltung in Kreisfreie Stadt Regensburg der erste Anlaufpunkt, wenn eine Genehmigung oder eine Auskunft nötig wird. Zuständig ist immer der Ort des Vorhabens, nicht Ihr Wohnort.

Weitere Einträge am Ort

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Die wiederkehrenden Fragen

Kann die Rechnung direkt an meinen Arbeitgeber gehen?

Das ist der Normalfall. Nennen Sie bei der Buchung die vollständige Firmenanschrift, eine Bestellnummer, falls der Betrieb damit arbeitet, und die Namen der untergebrachten Personen. Achten Sie darauf, dass Übernachtung und Frühstück getrennt ausgewiesen sind, sonst gibt es in der Buchhaltung Rückfragen zur Umsatzsteuer.

Muss jede Person einzeln gemeldet werden?

Für ausländische Gäste besteht die Meldepflicht weiterhin, dafür braucht der Betrieb die Ausweisdaten jeder einzelnen Person. Für Gäste aus dem Inland wurde der Meldeschein 2025 abgeschafft. Der Betrieb will trotzdem wissen, wer in welchem Zimmer schläft, allein wegen Schlüsseln, Haftung und Brandschutz.

Lohnt sich eine Wochenpauschale schon ab wenigen Nächten?

Häufig ja, weil die Staffel unter dem Nachtpreis liegt und der Aufwand für Wechsel und Reinigung entfällt. Rechnen Sie beides gegeneinander, bevor Sie einzelne Nächte buchen. Bei Einsätzen über mehrere Monate lohnt zusätzlich die Frage nach einer Monatspauschale mit fester Belegung derselben Zimmer.

Bekomme ich etwas von der Steuer zurück?

Für Arbeiten im eigenen Haushalt sind 20 Prozent der Lohnkosten absetzbar, bei Handwerkerleistungen bis 1.200 Euro im Jahr. Voraussetzung sind eine Rechnung und die Zahlung per Überweisung, Barzahlung wird nicht anerkannt.

Wie kommt ein Betrieb in diese Liste?

Über das Eintragsformular oder über OpenStreetMap. Der Eintrag ist kostenlos, jede Einreichung wird vor der Veröffentlichung gesichtet.

Warum stehen bei manchen Einträgen keine Öffnungszeiten?

Weil sie in der Quelle nicht hinterlegt sind. Öffnungszeiten werden hier nicht geschätzt und nicht aus üblichen Zeiten abgeleitet.

Passende Erklärungen

Stand 09/2026. Die Angaben sind redaktionell und unverbindlich. Für Auskünfte zum Einzelfall wenden Sie sich an den Betrieb oder die zuständige Stelle.