META Meisterbetrieb für Elektro-Technische Anlagen (Büro Frankfurt)
Kelsterbacher Straße 23, 60528 Frankfurt am Main
Aktuell stehen für Frankfurt am Main 7 Einträge zum Stichwort Elektriker im Verzeichnis. Sortiert wird nach Vollständigkeit der Angaben, nicht nach Bezahlung.
Wer in Frankfurt am Main einen Betrieb aus dem Bereich Elektriker sucht, hat meist eine konkrete Aufgabe vor sich: Elektroinstallation, Störung, Zählerschrank, Wallbox. Diese Seite sammelt, was am Ort verfügbar ist, und ordnet ein, worauf es bei der Auswahl ankommt.
In einer Stadt dieser Größe arbeiten viele Betriebe stadtteilbezogen. Für Elektriker heißt das: Ein Anbieter aus dem eigenen Viertel ist oft schneller vor Ort als der günstigste im Stadtgebiet.
Frankfurt am Main gehört keinem Landkreis an, sondern nimmt als kreisfreie Stadt in Hessen auch die Kreisaufgaben selbst wahr. Der Ort hat 775.790 Einwohner. Das ergibt etwa 0,1 Einträge je 10.000 Einwohner. Für Elektriker ist das eher dünn. Im gesamten Stadtgebiet zählt dieses Verzeichnis 4986 Einträge. Mit 6 Kilometern Entfernung ist Offenbach am Main der nächste größere Ort, was die Auswahl in Frankfurt am Main praktisch erweitert.
Kelsterbacher Straße 23, 60528 Frankfurt am Main
Dieses Verzeichnis lebt von Ergänzungen. Wenn Sie einen Betrieb in Frankfurt am Main kennen, der hier fehlt, tragen Sie ihn ein. Betrieb eintragen
Elektrotechnik ist ein zulassungspflichtiges Handwerk mit Meisterpflicht. Abgerechnet wird meist nach Arbeitszeit zuzüglich Material und Anfahrt, bei größeren Vorhaben nach Positionen je Steckdose, Schalter oder Leitungsmeter. Erweitern Sie eine Altanlage, gelten für den geänderten Teil die heute anerkannten Regeln der Technik, etwa Fehlerstromschutzschalter für neu errichtete Stromkreise.
Ein wachsender Teil der Aufträge betrifft Netzwerkleitungen, Türsprechstellen und Beleuchtungssteuerungen. Diese Technik braucht Platz im Verteiler und zusätzliche Leitungen, deshalb verbindet man sie sinnvoll mit einer ohnehin anstehenden Renovierung. Wer erst nach dem Verputzen daran denkt, zahlt für Schlitze, Spachteln und Malerarbeiten am Ende mehr als für die Elektroleistung selbst.
Die folgende Aufstellung beschreibt die Branche, nicht einen einzelnen Betrieb. Sie hilft vor allem dabei, die eigene Anfrage präziser zu formulieren.
Bei Elektriker lohnt die Frage nach dem konkreten Ausführungszeitraum statt nach dem frühestmöglichen Beginn. Der frühe Start nützt nichts, wenn danach drei Wochen nichts passiert.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Unterlagen | Grundriss, Fotos oder Maße bereitlegen, das spart eine Rückfragerunde |
| Anfrage | Aufgabe schriftlich beschreiben, identischer Text an alle Betriebe |
| Vorauswahl | Zwei bis drei Betriebe, gern einer aus dem Nachbarort |
| Abnahme | Gemeinsam vor Ort, Mängel im Protokoll festhalten |
| Ortstermin | Bei allem, was über eine Kleinigkeit hinausgeht, vor dem Angebot sinnvoll |
Nachträge sind bei Elektriker der Normalfall, sobald sich die Ausgangslage anders darstellt als angenommen. Klären Sie vorab, wie mit solchen Nachträgen verfahren wird.
Die Grenze von Kreisfreie Stadt Frankfurt am Main ist für Betriebe keine Grenze. Wer in Frankfurt am Main sucht und nichts findet, sollte den Radius erweitern, bevor er die Suche aufgibt.
Für selbst genutzte Privathaushalte gibt es keine gesetzliche Pflicht zur wiederkehrenden Prüfung. Anders bei vermieteten Objekten, gewerblichen Räumen und Arbeitsmitteln: Dort verlangen Betreiberpflichten und Unfallverhütungsvorschriften regelmäßige Prüfungen mit Protokoll. Versicherer fragen nach einem Schaden gelegentlich nach dem letzten Nachweis, deshalb lohnt die geordnete Ablage.
Nach Zeit, denn der Aufwand steht vorher nicht fest. Das ist der häufigste Streitpunkt, weil am Ende oft nur eine lose Klemme nachgezogen wurde. Vereinbaren Sie ein Zeitbudget, nach dem der Betrieb Rücksprache hält, dann bleibt die Rechnung kalkulierbar und die Ursache trotzdem dokumentiert.
Die Anmeldung beim Netzbetreiber übernimmt der eingetragene Elektrofachbetrieb. Die Registrierung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur müssen Betreiber dagegen selbst vornehmen, und zwar innerhalb einer festen Frist nach Inbetriebnahme. Versäumen Sie das, kann die Vergütung stocken. Klären Sie beim Auftrag, wer welchen Schritt übernimmt.
Ein angenommenes Angebot ist verbindlich, der Kostenvoranschlag ist eine fachmännische Schätzung. Welches von beidem vorliegt, steht meist im Dokument selbst. Fragen Sie nach, wenn es nicht dasteht.
Schriftlich, mit Beschreibung des Mangels und einer angemessenen Frist zur Nachbesserung. Wichtig ist die Reihenfolge: Erst Nachbesserung verlangen, dann erst über Minderung oder Ersatzvornahme nachdenken.
Der ausführende Betrieb über seine Betriebshaftpflicht. Deshalb ist es sinnvoll, vor Beginn Fotos vom Zustand zu machen und Schäden sofort zu melden, nicht erst nach Abschluss.
Alle Angaben ohne Gewähr, Stand 09/2026. wo-wer-was.de ist unabhängig und mit keinem der gelisteten Betriebe verbunden.