Elektriker in Landshut
In Landshut sind derzeit 3 Betriebe im Bereich Elektriker verzeichnet. Die Liste unten zeigt Name, Adresse und, soweit hinterlegt, Kontakt und Öffnungszeiten.
- 3Einträge
- 75.272Einwohner
- BayernBundesland
Diese Übersicht für Landshut richtet sich an alle, die Elektroinstallation, Störung, Zählerschrank, Wallbox planen und dafür einen Betrieb vor Ort brauchen. Sie nennt die gelisteten Anbieter und die wichtigsten Entscheidungspunkte.
Landshut ist eine Mittelstadt mit rund 75.272 Einwohnern. Bei Elektriker ist die Auswahl begrenzter, dafür sind Betriebe oft länger am Ort etabliert.
Landshut gehört keinem Landkreis an, sondern nimmt als kreisfreie Stadt in Bayern auch die Kreisaufgaben selbst wahr. Der Ort hat 75.272 Einwohner. Auf die Einwohnerzahl gerechnet sind das rund 0,4 Einträge je 10.000 Einwohner, also eher dünn besetzt. Im gesamten Stadtgebiet zählt dieses Verzeichnis 1026 Einträge. Der nächste größere Ort im Verzeichnis ist Altdorf, rund 3.8 Kilometer entfernt. Betriebe von dort fahren Landshut in der Regel mit an.
Betriebe im Verzeichnis
Ein Eintrag hier kostet nichts und verpflichtet zu nichts. Geprüft wird nur, ob die Angaben plausibel sind, danach geht der Eintrag online. Betrieb eintragen
Was diese Arbeit ausmacht
Überspannungsschutz ist ein eigenes Thema. Er wird gestaffelt aufgebaut, vom Hausanschluss bis zur Steckdose, und ersetzt keinen äußeren Blitzschutz auf dem Dach. Versicherer fragen nach Schäden durch Überspannung regelmäßig nach der vorhandenen Schutzeinrichtung. Bei Neuinstallationen und wesentlichen Änderungen gehört dieser Schutz nach den geltenden Normen ohnehin dazu.
Arbeiten an der festen Elektroinstallation darf nur ein Betrieb ausführen, der im Installateurverzeichnis des örtlichen Netzbetreibers eingetragen ist. Deshalb laufen Anmeldungen für Zählerwechsel, Photovoltaik oder Ladepunkte über den Betrieb und nicht über Sie. Ladeeinrichtungen sind grundsätzlich meldepflichtig, oberhalb von zwölf Kilowatt braucht es zusätzlich die Zustimmung des Netzbetreibers vor dem Einbau.
Typische Leistungen
Diese Leistungen gehören üblicherweise zum Bild. Ob ein einzelner Betrieb sie alle abdeckt, steht damit nicht fest und sollte vorher gefragt werden.
- Rauchwarnmelder installieren und prüfen
- E-Check und Prüfprotokoll für Vermieter
- Wallbox für das Elektroauto anschließen
- Elektroinstallation im Neubau und Bestand
Vor der Beauftragung klären
Ein Betrieb, der bei Elektriker von sich aus auf Einschränkungen hinweist, ist meist der verlässlichere. Wer alles für machbar erklärt, hat entweder nicht hingesehen oder rechnet mit Nachträgen.
| Schritt | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Rechnung | Pflichtangaben prüfen, per Überweisung zahlen, Beleg aufheben |
| Abnahme | Gemeinsam vor Ort, Mängel im Protokoll festhalten |
| Erreichbarkeit | Feste Ansprechperson und eine Nummer klären, unter der jemand rangeht |
| Terminfenster | Konkreten Ausführungszeitraum vereinbaren, nicht nur den Startzeitpunkt |
| Angebot | Positionen einzeln, Material und Anfahrt getrennt ausgewiesen |
Wie abgerechnet wird
Preise im Bereich Elektriker lassen sich nicht bundesweit angeben. Sie hängen an Auftragsgröße, Zustand vor Ort und Auslastung. Belastbar ist nur ein Angebot für Ihren konkreten Fall.
Auch im Umland
Der Einzugsbereich vieler Betriebe rund um Landshut reicht bis in Kreisfreie Stadt Landshut hinein. Entfernung und Anfahrtspauschale sind deshalb früh zu klären.
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Nachgefragt
Wann ist eine Prüfung der Elektroanlage vorgeschrieben?
Für selbst genutzte Privathaushalte gibt es keine gesetzliche Pflicht zur wiederkehrenden Prüfung. Anders bei vermieteten Objekten, gewerblichen Räumen und Arbeitsmitteln: Dort verlangen Betreiberpflichten und Unfallverhütungsvorschriften regelmäßige Prüfungen mit Protokoll. Versicherer fragen nach einem Schaden gelegentlich nach dem letzten Nachweis, deshalb lohnt die geordnete Ablage.
Wer meldet eine Photovoltaikanlage an?
Die Anmeldung beim Netzbetreiber übernimmt der eingetragene Elektrofachbetrieb. Die Registrierung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur müssen Betreiber dagegen selbst vornehmen, und zwar innerhalb einer festen Frist nach Inbetriebnahme. Versäumen Sie das, kann die Vergütung stocken. Klären Sie beim Auftrag, wer welchen Schritt übernimmt.
Wie erkenne ich, ob ein Angebot vollständig ist?
Ein vollständiges Angebot benennt die Leistung, die Menge oder Fläche, das Material und den Zeitraum. Fehlt eine dieser Angaben, ist der Betrag später verhandelbar, und zwar nicht zu Ihren Gunsten.
Darf ich einen Teil der Rechnung zurückbehalten?
Bei berechtigten Mängeln ja, in angemessener Höhe. Als Faustregel gilt ein Vielfaches der voraussichtlichen Beseitigungskosten. Ein pauschaler Abzug ohne benannten Mangel ist dagegen selbst eine Vertragsverletzung.
Wie melde ich einen Mangel richtig?
Schriftlich, mit Beschreibung des Mangels und einer angemessenen Frist zur Nachbesserung. Wichtig ist die Reihenfolge: Erst Nachbesserung verlangen, dann erst über Minderung oder Ersatzvornahme nachdenken.
Begriffe dazu
Die Einträge wurden aus offenen Daten und geprüften Einreichungen zusammengestellt (Stand 09/2026). Sie ersetzen keine verbindliche Auskunft des Betriebs.