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Zoos, Tierparks und Wildgehege in Deutschland

Kurz gesagt

Im Verzeichnis stehen 540 Einträge zum Bereich Zoos, Tierparks und Wildgehege, verteilt auf 404 Städte. Wählen Sie unten Ihre Stadt, um die Liste vor Ort zu sehen.

Ausflug, Eintritt, Fütterung, Jahreskarte: Dafür werden Betriebe aus dem Bereich Zoos, Tierparks und Wildgehege gesucht. Diese Seite fasst zusammen, welche Leistungen dazugehören, woran sich Angebote unterscheiden und in welchen Städten Einträge vorliegen.

Typische Leistungen

  • Rundgang durch die Tieranlagen
  • Fütterungen und Schaufütterungen
  • Führungen und Zooschule
  • Spielplatz und Gastronomie
  • Jahreskarten und Patenschaften
  • Streichelgehege für kleine Kinder

Worauf es bei der Auswahl ankommt

Ein belastbarer Vergleich bei Zoos, Tierparks und Wildgehege beginnt mit derselben Aufgabenbeschreibung an alle Angefragten. Unterschiedliche Leistungsumfänge sind der häufigste Grund, warum Angebote nicht vergleichbar sind.

Dieses Verzeichnis nennt bewusst keine Preise für Zoos, Tierparks und Wildgehege in Ihrer Stadt. Was kursiert, sind Mittelwerte ohne Bezug zum Einzelfall. Holen Sie stattdessen zwei bis drei Angebote ein.

Zoos, Tierparks und Wildgehege nach Stadt

Seite 1 von 3 · 404 Einträge insgesamt

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Häufige Fragen

Wann sind die Tiere am aktivsten?

Zu den Fütterungszeiten, die im Tagesplan stehen, und am frühen Vormittag. In der Mittagshitze ziehen sich viele Tiere zurück. Planen Sie den Besuch um die Fütterungen herum, dann sehen Sie deutlich mehr.

Darf mein Hund mit in den Zoo?

In viele Wild- und Tierparks ja, an der Leine und außerhalb bestimmter Bereiche. In Zoos mit exotischen Tieren meist nicht, weil die Tiere darauf reagieren. Prüfen Sie die Hausordnung vor der Fahrt.

Darf ein Betrieb den Kostenvoranschlag überschreiten?

Geringfügig ja, wesentlich nicht ohne Ankündigung. Zeichnet sich eine deutliche Überschreitung ab, muss der Betrieb Sie informieren, und Sie können den Auftrag dann kündigen und nur die erbrachte Leistung zahlen.

Wie lange gilt die Gewährleistung?

Bei Arbeiten an Bauwerken verjähren Mängelansprüche nach BGB in fünf Jahren, bei Verträgen nach VOB/B in vier. Für kleinere Leistungen und bewegliche Sachen gelten kürzere Fristen.

Muss ich eine Anzahlung leisten?

Bei größeren Aufträgen ist eine Abschlagszahlung üblich, vor allem wenn Material vorfinanziert wird. Ungewöhnlich ist eine Vorkasse über den vollen Betrag, besonders bei einem Betrieb, mit dem Sie noch nie gearbeitet haben.

Hinweis: Diese Seite ist redaktionell zusammengestellt und nicht amtlich. Für den Einzelfall gilt die Auskunft des Anbieters. Angaben mit Stand 09/2026.